Urkunde 1535 Juli 3

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Eine Schadloserklärung des Johann von der Recke des Älteren zu Drensteinfurt und seines Sohnes Johann an Gerd von der Recke zu Heessen, der sich dem Bischof Franz von Münster für 6.000 Gulden verbürgt hatte für den Fall , dass die Töchter Johanns von der Recke wieder zu den Wiedertäufern gehen würden, datiert auf den 3. Juli 1535.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden

Siehe auch