Urkunde 1525 April 15
Dirick von Galen zu Ermelinghof (Ermelinckhoue) und Sander[a], seine Ehefrau, verkaufen am 15. April 1525 dem Hermann Busschoff genannt Kalmyntholt und seiner Ehefrau Mechtyldt, Bürgern der Stadt Münster, eine jährliche Rente von vier guten oberländischen rheinischen Gulden für 80 derselben Gulden. Die Rente soll vom Zeitpunkt dieser Urkunde an jährlich zu Ostern in Münster bezahlt werden aus ihrem freien Eigengut Brunstermans Hof im Kirchspiel zu Walstedde (Walstede), in der Bauerschaft Ameke (amych) oder aus sämtlichen Gütern, die sie haben oder bekommen mögen. Rotger von Diepenbrock (Deypenbrock) zu Westerwinckel (-wynkell) gelobt zusammen mit dem Verkäufer als Mitschuldner einzutreten und sie geloben Währschaft. Die Verkäufer können jährlich zum vorgeschriebenen Zeitpunkt die Rente für 80 oberländische rheinische Gulden und die fällig werdende Rente ablösen und freikaufen, nachdem sie sie ein halbes Jahr vorher aufgekündigt haben.
Zeugen:
- Herman Wedenhoue und Johann Themminck, Bürger zu Münster.
Standort
Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ A 442 Haus Ermelinghof - Urkunden und Akten