Urkunde 1524 April 9
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Der Ritter Gerd von der Recke zu Heessen bekundet am 9. April 1524, dass einige seiner Diener seinen Feind Johann den Neteler von Hamm gefangen genommen haben, und zwar im domkapitularischen Gericht und Herrschaft Schönefliet, ohne das Recht dazu zu haben. Er stellt Johann nunmehr nach Abnahme eines gerichtlichen Eides in das genannte Gericht zurück und verspricht, das Kapitel gegenüber Johann schadlos zu halten. Der Aussteller kündigt sein Siegel an.
Standort
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen [1]
Digitalisat unter archive.nrw
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ B 116u / Domkapitel Münster, Domkapitularisches Amt Schöneflieth / Urkunden, Nr. 1