Urkunde 1518 Januar 2

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Wappen der Familie Harmen

Die Eheberedung zwischen Goddert Harmen zu Horne und Jaspara von Ascheberg, Tochter des Hermann von Ascheberg, datiert auf den 2. Januar 1518.

Standort

Die Urkunde ist Teil der Reichskammergerichtsakte aus dem Jahr 1530, in der Hermann von Ascheberg, Hamm, gegen seinen Sohn Franz von Ascheberg zu Ichterloh, und den Bastard Hermann von Ascheberg d. J., wegen Landfriedensbruch klagt, indem er ausführt, dass die Beklagten den Kläger 1528 auf dem Kirchhof zu Sandbrücken überfallen, verwundet und beraubt, anschließend mitgeschleppt und an verschiedenen Orten, zuletzt in Ichterloh, 3/4 Jahre gefangen gehalten haben. Die Beklagten wenden ein, dass der Kläger selbst ein übler Landfriedensbrecher sei, der zusammen mit seinem Schwiegersohn Goddert Harmen gegen den + Lambert von Oer und das Münsterland sieben Jahre lang eine böse Fehde geführt und dieserhalb vom Bischof von Münster geächtet sei. Die Beklagten wollen deshalb für diesen gehandelt haben.

Die Akte sich im Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster. [1]

Anmerkungen

  1. Findbuch A 030 Reichskammergericht, Nr. A 517

Siehe auch