Urkunde 1463 August 1
Die Bestätigung eines Schuldbriefes durch Johan Herzog von Cleve und Graf von der Mark für Coirt von der Laighe und seine Ehefrau auf das Haus Stockum daitert auf den 1. August 1463.
Regest
Johan Herzog von Cleve und Graf von der Mark bekundet, dass Coirt von der Laighe und seine Ehefrau ... Briefe gehabt haben, die mit 1000 rheinische Gulden auf das Haus zu Stochem op der Lippe lauten. Diese (?) Gelder habe der verstorbene Gerart von Cleve von ("weder dem") Coirt und seiner Frau für 500 rheinische Gulden gekauft ("gekocht") ... ... rhein. Gulden ... ... und die anderen 250 rheinischen Gulden an seinem, Gerarts, Sterbetag noch unbezahlt waren, wofür Coirt und seine Frau ..., die dann Derick von Hoevel ihretwegen und mit seiner, des Herzogs, Einwilligung als Nachfolger seines Oheims Gerart an Coirt bezahlt und ihn damit hinsichtlich der unbezahlten 250 Gulden zufrieden gestellt hat. Er, der Herzog, habe nun Derick von Hoevel für die 250 Gulden das Haus zu Stochem samt Zubehör und allen Rechten, wie sie sein Oheim mit dem Kauf daran erhalten und gehabt hat, amtsweise anbefohlen und übertragen zu seinem und seiner Nachkommen, der Grafen von der Mark, Behuf und Besten. Auch dürfe er getreu nach geleisteter Huldigung und Eid so lange ungestört auf dem Hause sitzen, bis er, der Herzog, und seine Nachkommen die 250 Gulden bezahlt hätten. Während dieser Zeit sollen Derick von Hoevel und seine Erben das Haus auf ihre Kosten "in redelicken gereke ind noetbuwe" halten. Der Herzog, seine Nachfolger und die Seinen sollen sich in dieser Zeit, da es doch ihr Offenhaus sei, allezeit "dairaff ind op behelpen myt veden ind anders tege alremalck". Die Erben und Besitznachfolger Dericks sollen innerhalb eines Monats nach dem Erbfall dem Herzog und seinen Nachfolgern die gleichen Gelöbnisse und Treueide leisten, wie es Derick getan hat "in vurwerden ind maiten vurß", auch ihre darauf lautenden besiegelten Briefe in geziehemder Form übergeben. Ferner wird hierbei ausgemacht, dass Derick von Hoevel und sein Bruder Johan von Stochem, die beide meinen, "gebreck an" ihn, den Herzog, wegen Verlust von Pferden zu haben, keine Forderung durch Derick stellen lassen, so lange nicht ihnen das Haus so, wie gesagt, abgelöst wird, das ihnen doch weder für ihre vermeintliche Forderung noch einen anderen "opslach" als allein für die 250 Gulden verbunden sein soll, bis die Löse geschieht und dem Herzog und seinen Nachkommen das Haus dann wieder gehört. Wenn Derick von Hövel oder seine Erben dem Herzog oder seinen Nachkommen 750 Gulden wiedergibt, dann soll der Herzog des Geldes und der Rechte, die er mit dem Kauf von Coirt von der Laighe und seiner Frau erworben hat, entrechtet sein zu Behuf Dericks von Hoevel. Gleichwohl soll dann das Haus Stockem für den Herzog und seine Nachkommen, die Grafen von der Mark, ein Offenhaus sein und bleiben.
Standort
Stadtarchiv Werne [1]
Anmerkungen
- ↑ Findbuch D.001.01. Urkunden Haus Stockum