Urkunde 1453 Juni 14
Die Bestätigung des Empfang des Lehens über den Hof zu Stockum durch den Knappen Gerd von Hövel datiert auf den 14. Juni 1453.
Regest
Der Knappe Gherd von Hovele, sel. Godekens Sohn, erklärt, daß er zu Lehn empfangen hat von Margarete von Glychen, Äbtissin des freiedlen weltlichen Stifts zu Herford, das Amt und den Hof zu Stochem mit seinem Zubehör. Das habe er "verherwedet na zeden und wonheit" des Stifts zu Herford. Er habe seiner Frau und ihrem Stifte gehuldigt und geschworen nach Gewohnheit und Recht ihres Stiftes wie andere Mannen ihres Stiftes. Er habe in seinen Eid genommen, den er mit aufgerichteten Fingern zu den Heiligen geschworen habe, Amt, Leute und Gut getreu zu verwahren, nicht zu veräußern und sie bei all ihren alten Rechten zu belassen, so daß er "de ploch" über sechs Schilling und "de halven ploch" über drei Schilling nicht schatzen oder "dryngen" will. Er will dem Stift gegenüber allen Pachtpflichten und -rechten alljährlich gemäß der Register und Bücher des Stifts nachkommen. Tue er es nicht und würde er sich dadurch den Unwillen der Äbtissin und des Stifts zuziehen und nicht innerhalb von zwei Jahren, ganz gleich aus welchem Grunde, seinen Pflichten nachkommen, dann soll er in die Strafe fallen, wie es Pachtgut-Recht ist.
Standort
Vereinigte Westfälische Adelsarchive e.V., Münster [1]
Anmerkungen
- ↑ Findbuch C.Ass.Uk - Archiv Assen, Urkunden