Urkunde 1451 Oktober 9
Godert von der Recke zu Uentrop gibt am 9. Oktober 1451 den Klosterfrauen zu Kentrop eine ewige Rente von einer Mark Pfennige, wie sie in der Stadt Hamm gängig sind ("dar men ten Hamme in der Stadt broit und Beir mede kopt"). Der Rückkauf der jeweils am Martinstag, also am 11. November, fälligen Rente wird ausgeschlossen. Die Zahlung erfolgt aus Goderts Gut Kogenynchoff im Kirchspiel Rhynern.
Im Gegenzug werden die Nonnen von Kentrop zu jährlichen Memorienmessen verpflichtet, und zwar für Goderts verstorbene erste Frau, für sich und seine jetzige Frau Drudeke sowie für die Familie.
Die Söhne Goderts, namentlich Godert und Diederich, siegeln mit ihrem Vater.
Datierung
Die lateinische Jahreszahl der Urkunde "m cccc quinquagesimo primo" bedeutet das Jahr 1451: Die Tagesdatierung ergibt sich aus der Wendung "ipso die bti dyonisii martirs", die auf den Festtag des heiligen Dionysios am 9. Oktober verweist.
Quelle
Kindlinger: Zisterzienserinnenkloster Kentrop bei Hamm (Abschriften von Urkunden aus dem Klosterarchiv) [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ als Digitalisat einsehbar unter www.archive.nrw.de