Urkunde 1361 März 11

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Jacobus Presbyter, Rektor des Marienaltars in der Pfarrkirche in Heessen, urkundet am 11. März 1361 über die Stiftung und Dotierung dieses Altars.

Regest

Jacobus, erster Rektor des Marienaltars zu Heessen, bekundet, dass dem Altar von dem Stifter Theodoricus domicellus de Volmestene und seiner Gattin Agnes je 2 Malter Roggen und Gerste aus seinem Hof Dalbockum in der Pfarre Bockum zum Unterhalt des Rektors zugewiesen wurden. 1353 habe er den Lösekenhove in Niederdasbeck, Pfarrei Heessen, quarundam puellarum adiutorio videlicet Drisce et Alleidis de Heringhen, Gertrudis Vosses, Mechtildis, Elisabeth de olde et Gebele, für 52 Mark Dortmunder Münze erworben, wobei den genannten Personen gemäß besonderer Urkunde eine lebenslange Rente zustehe, die indes nach deren Tode gleichfalls dem Altar gehöre. Dafür habe der Rektor des Altars zu seinem, seiner Eltern und obiger Personen Seelenheil viermal jährlich zu lesen. Außerdem erhält der Pleban auf Martini aus dem Hof 6 Schillinge. Ferner habe er drei Nachfolgern das haus, das er zur Ehre Gottes und Mariä an dem Ort Welbergstede erbaut habe, vermacht, das seine Nachfolger auf dem Losekenhove oder an einen anderen geeigneten Ort verlegen könnten, falls man nach seinem und seines ersten nachfolgers Tode dort nicht wohnen bleiben könne. Weiterhin habe er gemeinsam mit den Kirchenprovisoren unter Teilung der Kaufsumme einige Äcker in der Pfarrei Walstedde von Arnoldus de Kamene, z.Zt. in Ahlen, gekauft, die Arnold als Lehen derer von Galen trug. Seine Hälfte dieser Äcker habe er dem Altar zu einer Memorie verschrieben, wozu die von Galen devicti precibus einwilligten, wenn der Rektor auch jährlich am Tage nach Epiphanie und Johanni Geburt eine Memorie für alle von Galen halte. Die Provisoren unterhielten indes mit ihrem Anteil eine Lampe neben dem Altar, die stets zur Wandlung brennen müsse. Endlich vermacht er dem Altar ein Matutinale [1], Ordinarium [2], Missale [3], einen Kelch und eine mit Eisen beschlagene Kiste, um die Paramente und Wertsachen unter Verschluss aufzubewahren.

Literatur

  • Robert Krumbholtz: Urkundenbuch der Familien von Volmerstein und von der Recke bis zum Jahre 1437. Münster 1917. Seite 162-163
  • Inventare der nichtstaatlichen Archive Westfalens (INA), Alte Folge (AF) [4]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. vgl. Artikel Matutin in Wikipedia
  2. vgl. Artikel Ordinarium in Wikipedia
  3. Messbuch
  4. Beibd. 3: Bischöfliches Diözesanarchiv Münster