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Urkunde 1246 b

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Graf Dietrich von Limburg, seine Gemahlin und sein Sohn Heinrich teilen im Jahr 1246 dem Ritter Gottfried von Heessen, den Schöffen, Rittern und den anderen Freien, die mit diesem den Vorsitz im Königsgericht führen, mit, dass sie auf Bitten Rotgers gen. Culen den Hof Holtmann bei Beckum mit Zustimmung ihrer Ministerialen dem Kloster Clarholz übertragen haben.

Wortlaut

Die Urkunde ist in lateinischer Sprache verfasst. Ihr Wortlaut wird nach dem unter Literatur genannten Westfälischen Urkundenbuch Band 7 zitiert:

Literatur

  • Westfälisches Urkundenbuch. Band 7. Die Urkunden des kölnischen Westfalens vom J. 1200-1300. Münster 1901

Siehe auch