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Am [[1. Oktober]] wird eine ehemalige Schulleiterin der [[Schillerschule]] vor dem Hammer Schöffengericht wegen besonders schwere Fälle der Untreue zur einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.  
Am [[1. Oktober]] wird eine ehemalige Schulleiterin der [[Schillerschule]] vor dem Hammer Schöffengericht wegen besonders schwere Fälle der Untreue zur einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.  


Insgesamt wurden von der 55-Jährigen zwischen 2018 und 2022 158 Mal auf die beiden Schulkonten zugegriffen und so eine Summe von gesamt 78.875,80 Euro von ihr entwendet. Erstmalig bekannt wurde der Fall im Herbst 2022, nachdem ein Schulcaterer, der die Ganztagschule belieferte, keine Zahlungen mehr erhielt. Seit Ende 2022 war die Angeklagte nicht mehr im Dienst. Die Stadt Hamm erstattete am 10. Januar 2023 Anzeige.  
Insgesamt wurden von der 55-Jährigen zwischen 2018 und 2022 158 Mal auf die beiden Schulkonten zugegriffen und so eine Summe von gesamt 78.875,80 Euro entwendet. Erstmalig bekannt wurde der Fall im Herbst 2022, nachdem ein Schulcaterer, der die Ganztagschule belieferte, keine Zahlungen mehr erhielt. Seit Ende 2022 war die Angeklagte nicht mehr im Dienst. Die Stadt Hamm erstattete am 10. Januar 2023 Anzeige.  


Ursprünglich waren drei Verhandlungstage am [[Amtsgericht Hamm|Amtsgericht]] angesetzt. Da die Täterin jedoch alle Vorwürfe einräumt, kommt es nach einem Rechtsgespräch zwischen dem Gericht, Staatsanwalt und Rechtsanwalt zur einer Verfahrensverkürzung, da unter anderem auf die Zeugenbefragung verzichtet werden kann.  
Ursprünglich waren drei Verhandlungstage am [[Amtsgericht Hamm|Amtsgericht]] angesetzt. Da die Täterin jedoch alle Vorwürfe einräumt, kommt es nach einem Rechtsgespräch zwischen dem Gericht, Staatsanwalt und Rechtsanwalt zur einer Verfahrensverkürzung, da unter anderem auf die Zeugenbefragung verzichtet werden kann.  
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