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Bis zur Gründung der Konsumgenossenschaften versorgten sich Verbraucher, insbesondere in Städten, bei sogenannten ''Krämern'', selbständigen Kaufleuten, die in der Alltagssprache heute auch als „Tante-Emma-Läden“ bezeichnet werden. Im 19. und frühen 20. Jahrhundert waren Filialisten und Dicounter im Lebensmittel-Einzelhandel noch gänzlich unbekannt. Die Krämer standen nicht in dem gleichen Maße im Wettbewerb miteinander wie Filialisten und Discounter | Bis zur Gründung der Konsumgenossenschaften versorgten sich Verbraucher, insbesondere in Städten, bei sogenannten ''Krämern'', selbständigen Kaufleuten, die in der Alltagssprache heute auch als „Tante-Emma-Läden“ bezeichnet werden. Im 19. und frühen 20. Jahrhundert waren Filialisten und Dicounter im Lebensmittel-Einzelhandel noch gänzlich unbekannt. Die Krämer standen nicht in dem gleichen Maße im Wettbewerb miteinander wie die heutigen Filialisten und Discounter, wodurch ein sogenannter Anbieter-Markt vorherrschte: Die Angebotsmenge, aber vor allem Preise auf dem lokalen Markt konnte der Kaufmann setzen. Laut Wikipedia wurde solchen Krämern zudem „oft Betrug durch ungenaues Wiegen und den Verkauf verdorbener oder minderwertiger Ware vorgeworfen.“<ref>„[https://de.wikipedia.org/wiki/Konsumgenossenschaft Konsumgenossenschaft]“ in: de.wikipedia.org, abgerufen am 15. August 2024.</ref> | ||
Analog zu den Arbeitervereinen, den Vorläufern heutiger Gewerkschaften, fanden sich daher Konsumenten zu Konsum-Genossenschaften zusammen, um ihre Versorgungslage zu verbessern. Das Springer-Gabler Wirtschaftslexikon definiert Konsumgenossenschaften als „Verbrauchergenossenschaft[en], die ihren Mitgliedern durch Großeinkauf, ggf. auch durch eigene Fertigung, preisgünstige Konsumgüter beschafft.<ref>„[https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/konsumgenossenschaft-40570 Konsumgenossenschaft]“ in: wirtschaftslexikon.gabler.de, abgerufen am 15. August 2024.</ref> Den Konsumgenossenschaften gelang es vereinfacht ausgedrückt durch Bündelung der Nachfrage ihrer Mitglieder, für mehr Wettbewerb und somit mehr Angebot und bessere Preise zu sorgen. Anders als in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts waren die Konsumgenossenschaften seinerzeit noch darauf beschränkt, ausschließlich an ihre Mitglieder zu verkaufen. | Analog zu den Arbeitervereinen, den Vorläufern heutiger Gewerkschaften, fanden sich daher Konsumenten zu Konsum-Genossenschaften zusammen, um ihre Versorgungslage zu verbessern. Das Springer-Gabler Wirtschaftslexikon definiert Konsumgenossenschaften als „Verbrauchergenossenschaft[en], die ihren Mitgliedern durch Großeinkauf, ggf. auch durch eigene Fertigung, preisgünstige Konsumgüter beschafft.<ref>„[https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/konsumgenossenschaft-40570 Konsumgenossenschaft]“ in: wirtschaftslexikon.gabler.de, abgerufen am 15. August 2024.</ref> Den Konsumgenossenschaften gelang es vereinfacht ausgedrückt durch Bündelung der Nachfrage ihrer Mitglieder, für mehr Wettbewerb und somit mehr Angebot und bessere Preise zu sorgen. Anders als in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts waren die Konsumgenossenschaften seinerzeit noch darauf beschränkt, ausschließlich an ihre Mitglieder zu verkaufen. |