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Bis zur Gründung der Konsumgenossenschaften versorgten sich Verbraucher, insbesondere in Städten, bei sogenannten ''Krämern'', selbständigen Kaufleuten, die in der Alltagssprache heute auch als „Tante-Emma-Läden“ bezeichnet werden. Im 19. und frühen 20. Jahrhundert waren Filialisten und Dicounter im Lebensmittel-Einzelhandel noch gänzlich unbekannt. Die Krämer standen nicht in dem gleichen Maße im Wettbewerb miteinander wie | Bis zur Gründung der Konsumgenossenschaften versorgten sich Verbraucher, insbesondere in Städten, bei sogenannten ''Krämern'', selbständigen Kaufleuten, die in der Alltagssprache heute auch als „Tante-Emma-Läden“ bezeichnet werden. Im 19. und frühen 20. Jahrhundert waren Filialisten und Dicounter im Lebensmittel-Einzelhandel noch gänzlich unbekannt. Die Krämer standen nicht in dem gleichen Maße im Wettbewerb miteinander wie Filialisten und Discounter heute, wodurch ein sogenannter Anbieter-Markt vorherrschte: Angebotsmenge und Preise auf dem lokalen Markt konnte der Kaufmann setzen. Laut Wikipedia wurde solchen Krämern zudem „oft Betrug durch ungenaues Wiegen und den Verkauf verdorbener oder minderwertiger Ware vorgeworfen.“<ref>„[https://de.wikipedia.org/wiki/Konsumgenossenschaft Konsumgenossenschaft]“ in: de.wikipedia.org, abgerufen am 15. August 2024.</ref> | ||
Analog zu den Arbeitervereinen, den Vorläufern heutiger Gewerkschaften, fanden sich daher Konsumenten zu Konsum-Genossenschaften zusammen, um ihre Versorgungslage zu verbessern. Das Springer-Gabler Wirtschaftslexikon definiert Konsumgenossenschaften als „Verbrauchergenossenschaft[en], die ihren Mitgliedern durch Großeinkauf, ggf. auch durch eigene Fertigung, preisgünstige Konsumgüter beschafft.<ref>„[https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/konsumgenossenschaft-40570 Konsumgenossenschaft]“ in: wirtschaftslexikon.gabler.de, abgerufen am 15. August 2024.</ref> | Analog zu den Arbeitervereinen, den Vorläufern heutiger Gewerkschaften, fanden sich daher Konsumenten zu Konsum-Genossenschaften zusammen, um ihre Versorgungslage zu verbessern. Das Springer-Gabler Wirtschaftslexikon definiert Konsumgenossenschaften als „Verbrauchergenossenschaft[en], die ihren Mitgliedern durch Großeinkauf, ggf. auch durch eigene Fertigung, preisgünstige Konsumgüter beschafft.<ref>„[https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/konsumgenossenschaft-40570 Konsumgenossenschaft]“ in: wirtschaftslexikon.gabler.de, abgerufen am 15. August 2024.</ref> |