Mord am OLG-Teich: Unterschied zwischen den Versionen

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Zu Irritationen führte im Laufe des Verfahrens, dass einer der Schöffen mehrfach in den Verhandlungen eingeschlafen sein soll. Schließlich wurde er jedoch nicht für befangen erklärt. Diese Entscheidung wurde vom Anwalt des Angeklagten, [[Dennis Kocker]], als falsch bewertet. Aufgrund dieser Vorfälle musste außerdem der letzte Verhandlungstag wiederholt werden.<ref>[https://www.wa.de/hamm/mord-am-olg-hamm-schoeffe-eingenickt-so-geht-prozess-weiter-91566836.html Wa.de vom 23. Mai 2022]</ref>
Zu Irritationen führte im Laufe des Verfahrens, dass einer der Schöffen mehrfach in den Verhandlungen eingeschlafen sein soll. Schließlich wurde er jedoch nicht für befangen erklärt. Diese Entscheidung wurde vom Anwalt des Angeklagten, [[Dennis Kocker]], als falsch bewertet. Aufgrund dieser Vorfälle musste außerdem der letzte Verhandlungstag wiederholt werden.<ref>[https://www.wa.de/hamm/mord-am-olg-hamm-schoeffe-eingenickt-so-geht-prozess-weiter-91566836.html Wa.de vom 23. Mai 2022]</ref>


Während des Verfahrens wurde ein Gutachten der renommierten psychiatrischen Sachverständigen Nalah Saimeh verlesen. Diese diagnostizierte bei dem Angeklagten eine Borderline-Persönlichkeitsstörung.<ref name="ruhrnachrichten">[https://www.ruhrnachrichten.de/regionales/gerichtsprozess-zum-mord-an-hannah-s-keine-worte-mehr-w1767222-2000564655/ Martin von Braunschweig: „28-Jähriger wegen Mord an Hannah S. vor Gericht – Mutter hat ‚keine Worte mehr‘“ in: ruhrnachrichten.de vom 28. Juni 2022]</ref>
Während des Verfahrens wurde ein Gutachten der renommierten psychiatrischen Sachverständigen Nalah Saimeh verlesen. Diese diagnostizierte bei dem Angeklagten eine Borderline-Persönlichkeitsstörung und betonte die Notwendigkeit einer Behandlung des Angeklagten, da bei diesem „Sexualität und Wut eng aneinander gekoppelt“ seien.<ref name="ruhrnachrichten">[https://www.ruhrnachrichten.de/regionales/gerichtsprozess-zum-mord-an-hannah-s-keine-worte-mehr-w1767222-2000564655/ Martin von Braunschweig: „28-Jähriger wegen Mord an Hannah S. vor Gericht – Mutter hat ‚keine Worte mehr‘“ in: ruhrnachrichten.de vom 28. Juni 2022]</ref>


Die Plädoyers wurde am [[27. Juni]] gehalten. Dabei forderte die Staatswanwaltschaft für den Angeklagten 14 Jahre Haft sowie eine unbefristete Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik. Eine lebenslange Haftstrafe sei nur deshalb ausgeschlossen, weil der Mann zur Tatzeit nur vermindert schuldfähig war, so die Staatsanwaltschaft. Anders bewertete dagegen der Vertreter der Hinterbliebenen den Fall. Der Angeklagte habe den Mord geplant und mit der Bluttat unendliches Leid über die Familie gebracht, hieß es in diesem Plädoyer. Erstmals in der Verhandlung gab auch die Verteidigung des Beschuldigten zu, dass der Angeklagte die Tat begangen hatte. Die Verteidiger, Dennis Kocker und Benedict Heiermann, beantragten jedoch nur eine Verurteilung wegen Totschlags, da der genaue Tatablauf unklar sei, auch weil der Angeklagte in dem Prozess geschwiegen habe. Auch Kocker befand die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik zur Behandlung der Borderline-Persönlichkeitsstörung des Angeklagten für richtig. Der Angeklagte dagegen schwieg, mit Ausnahme einer auf einen Aktenordner geschriebenen Botschaft („Es tut mir leid“),<ref name="wade-22-06-29"/> bis zum Prozessende: „Ich habe keine Worte, ich habe nichts zu sagen.“<ref>[https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/messer-mord-im-park-des-olg-hamm-plaedoyers-gehalten-urteil-am-mittwoch-91634068.html Wa.de vom 27. Juni 2022]</ref>
Die Plädoyers wurde am [[27. Juni]] gehalten. Dabei forderte die Staatswanwaltschaft für den Angeklagten 14 Jahre Haft sowie eine unbefristete Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik. Eine lebenslange Haftstrafe sei nur deshalb ausgeschlossen, weil der Mann zur Tatzeit nur vermindert schuldfähig war, so die Staatsanwaltschaft. Anders bewertete dagegen der Vertreter der Hinterbliebenen den Fall. Der Angeklagte habe den Mord geplant und mit der Bluttat unendliches Leid über die Familie gebracht, hieß es in diesem Plädoyer. Erstmals in der Verhandlung gab auch die Verteidigung des Beschuldigten zu, dass der Angeklagte die Tat begangen hatte. Die Verteidiger, Dennis Kocker und Benedict Heiermann, beantragten jedoch nur eine Verurteilung wegen Totschlags, da der genaue Tatablauf unklar sei, auch weil der Angeklagte in dem Prozess geschwiegen habe. Auch Kocker befand die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik zur Behandlung der Borderline-Persönlichkeitsstörung des Angeklagten für richtig. Der Angeklagte dagegen schwieg, mit Ausnahme einer auf einen Aktenordner geschriebenen Botschaft („Es tut mir leid“),<ref name="wade-22-06-29"/> bis zum Prozessende: „Ich habe keine Worte, ich habe nichts zu sagen.“<ref>[https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/messer-mord-im-park-des-olg-hamm-plaedoyers-gehalten-urteil-am-mittwoch-91634068.html Wa.de vom 27. Juni 2022]</ref>
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