Mord am OLG-Teich: Unterschied zwischen den Versionen

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Zu Irritationen führte im Laufe des Verfahrens, dass einer der Schöffen mehrfach in den Verhandlungen eingeschlafen sein soll. Schließlich wurde er jedoch nicht für befangen erklärt. Diese Entscheidung wurde vom Anwalt des Angeklagten, [[Dennis Kocker]], als falsch bewertet. Aufgrund dieser Vorfälle musste außerdem der letzte Verhandlungstag wiederholt werden.<ref>[https://www.wa.de/hamm/mord-am-olg-hamm-schoeffe-eingenickt-so-geht-prozess-weiter-91566836.html Wa.de vom 23. Mai 2022]</ref>
Zu Irritationen führte im Laufe des Verfahrens, dass einer der Schöffen mehrfach in den Verhandlungen eingeschlafen sein soll. Schließlich wurde er jedoch nicht für befangen erklärt. Diese Entscheidung wurde vom Anwalt des Angeklagten, [[Dennis Kocker]], als falsch bewertet. Aufgrund dieser Vorfälle musste außerdem der letzte Verhandlungstag wiederholt werden.<ref>[https://www.wa.de/hamm/mord-am-olg-hamm-schoeffe-eingenickt-so-geht-prozess-weiter-91566836.html Wa.de vom 23. Mai 2022]</ref>


Die Plädoyers wurde am [[27. Juni]] gehalten. Dabei forderte die Staatswanwaltschaft für den Angeklagten 14 Jahre Haft sowie eine unbefristete Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik. Eine lebenslange Haftstrafe sei nur deshalb ausgeschlossen, weil der Mann zur Tatzeit nur vermindert schuldfähig war, so die Staatsanwaltschaft. Anders bewertete dagegen der Vertreter der Hinterbliebenen den Fall. Der Angeklagte habe den Mord geplant und mit der Bluttat unendliches Leid über die Familie gebracht, hieß es in diesem Plädoyer. Erstmals in der Verhandlung gab auch die Verteidigung des Beschuldigten zu, dass der Angeklagte die Tat begangen hatte. Die Verteidiger, Dennis Kocker und Benedict Heiermann, beantragten jedoch nur eine Verurteilung wegen Totschlags, da der genaue Tatablauf unklar sei, auch weil der Angeklagte in dem Prozess geschwiegen habe. Auch Kocker befand die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik zur Behandlung der Borderline-Persönlichkeitsstörung des Angeklagten für richtig. Der Angeklagte dagegen schwieg bis zum Prozessende: „Ich habe keine Worte, ich habe nichts zu sagen.“<ref>[https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/messer-mord-im-park-des-olg-hamm-plaedoyers-gehalten-urteil-am-mittwoch-91634068.html Wa.de vom 27. Juni 2022]</ref>
Die Plädoyers wurde am [[27. Juni]] gehalten. Dabei forderte die Staatswanwaltschaft für den Angeklagten 14 Jahre Haft sowie eine unbefristete Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik. Eine lebenslange Haftstrafe sei nur deshalb ausgeschlossen, weil der Mann zur Tatzeit nur vermindert schuldfähig war, so die Staatsanwaltschaft. Anders bewertete dagegen der Vertreter der Hinterbliebenen den Fall. Der Angeklagte habe den Mord geplant und mit der Bluttat unendliches Leid über die Familie gebracht, hieß es in diesem Plädoyer. Erstmals in der Verhandlung gab auch die Verteidigung des Beschuldigten zu, dass der Angeklagte die Tat begangen hatte. Die Verteidiger, Dennis Kocker und Benedict Heiermann, beantragten jedoch nur eine Verurteilung wegen Totschlags, da der genaue Tatablauf unklar sei, auch weil der Angeklagte in dem Prozess geschwiegen habe. Auch Kocker befand die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik zur Behandlung der Borderline-Persönlichkeitsstörung des Angeklagten für richtig. Der Angeklagte dagegen schwieg, mit Ausnahme einer auf einen Aktenordner geschriebenen Botschaft („Es tut mir leid“),<ref name="wade-22-06-29"/> bis zum Prozessende: „Ich habe keine Worte, ich habe nichts zu sagen.“<ref>[https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/messer-mord-im-park-des-olg-hamm-plaedoyers-gehalten-urteil-am-mittwoch-91634068.html Wa.de vom 27. Juni 2022]</ref>


Das Urteil wurde am [[29. Juni]] gefällt. Simon S. wurde zu 13 Jahren Freiheitsstrafe und der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte die 25-jährige Frau im September 2021 erstochen hatte, um sich sexuell an ihr zu befriedigen: „Nur das erklärt diese Tat […] wir haben überhaupt keine Zweifel, dass er der Täter ist“, so der Vorsitzende. Das Gericht habe die Unterbringung in der Psychiatrie nicht nur zur Behandlung der Persönlichkeitsstörung des Angeklagten angeordnet, sondern vor allem zum Schutz der Allgemeinheit.<ref name="wade-22-06-29">[https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/mord-mit-messer-im-park-des-olg-hamm-urteil-am-mittwoch-in-dortmund-91637322.html Wa.de vom 29. Juni 2022]</ref>
Das Urteil wurde am [[29. Juni]] gefällt. Simon S. wurde zu 13 Jahren Freiheitsstrafe und der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte die 25-jährige Frau im September 2021 erstochen hatte, um sich sexuell an ihr zu befriedigen: „Nur das erklärt diese Tat […] wir haben überhaupt keine Zweifel, dass er der Täter ist“, so der Vorsitzende. Das Gericht habe die Unterbringung in der Psychiatrie nicht nur zur Behandlung der Persönlichkeitsstörung des Angeklagten angeordnet, sondern vor allem zum Schutz der Allgemeinheit.<ref name="wade-22-06-29"/>


Gegen das Urteil legte die Verteidigung beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision ein. Geklärt werden sollte, ob das vom Dortmunder Schwurgericht attestierte Mordmerkmal (Befriedigung des Geschlechtstriebs) tatsächlich erfüllt wurde.<ref>[https://www.wa.de/hamm/hamm-mord-am-olg-teich-verteidigung-geht-in-revision-das-sind-die-gruende-91661350.html Wa.de vom 11. Juli 2022]</ref>
Gegen das Urteil legte die Verteidigung beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision ein. Geklärt werden sollte, ob das vom Dortmunder Schwurgericht attestierte Mordmerkmal (Befriedigung des Geschlechtstriebs) tatsächlich erfüllt wurde.<ref>[https://www.wa.de/hamm/hamm-mord-am-olg-teich-verteidigung-geht-in-revision-das-sind-die-gruende-91661350.html Wa.de vom 11. Juli 2022]</ref>
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