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== Aufgaben == | == Aufgaben == | ||
Der Kommunale Ordnungsdienst erfasst und ahndet Ordnungswidrigkeiten | Der Kommunale Ordnungsdienst erfasst und ahndet Ordnungswidrigkeiten. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben kann er Platzverweise und Bußgelder verhängen. Zu den Ordnungswidrigkeiten, die in die Zuständigkeit des KOD fallen, zählen u. a.: | ||
*Parkverstöße | |||
*Geschwindigkeitsübertretungen | |||
*Ruhestörungen | |||
*Umweltverstöße | |||
*Betreiben eines nicht angemeldeten oder untersagten Gewerbes (z. B. illegales Glücksspiel) | |||
Für die Überwachung von Geschwindigkeitsverstößen setzt der KOD eigene [[Radarfallen]] („Blitzer“) im gesamten Stadtgebiet ein. | |||
Bei der Bekämpfung von Straftaten ist er hingegen auf die Amtshilfe der [[Polizei Hamm]] angewiesen. | Bei der Bekämpfung von Straftaten ist er hingegen auf die Amtshilfe der [[Polizei Hamm]] angewiesen. |