Kommunaler Ordnungsdienst: Unterschied zwischen den Versionen

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== Aufgaben ==
== Aufgaben ==
Der Kommunale Ordnungsdienst erfasst und ahndet Ordnungswidrigkeiten, z. B. Parkverstöße und Ruhestörungen. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben kann er Platzverweise und Bußgelder verhängen.  
Der Kommunale Ordnungsdienst erfasst und ahndet Ordnungswidrigkeiten. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben kann er Platzverweise und Bußgelder verhängen. Zu den Ordnungswidrigkeiten, die in die Zuständigkeit des KOD fallen, zählen u. a.:
 
*Parkverstöße
*Geschwindigkeitsübertretungen
*Ruhestörungen
*Umweltverstöße
*Betreiben eines nicht angemeldeten oder untersagten Gewerbes (z. B. illegales Glücksspiel)
 
Für die Überwachung von Geschwindigkeitsverstößen setzt der KOD eigene [[Radarfallen]] („Blitzer“) im gesamten Stadtgebiet ein.


Bei der Bekämpfung von Straftaten ist er hingegen auf die Amtshilfe der [[Polizei Hamm]] angewiesen.
Bei der Bekämpfung von Straftaten ist er hingegen auf die Amtshilfe der [[Polizei Hamm]] angewiesen.
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