Landschaftswächter

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Für jeden Stadtbezirk der Stadt Hamm sind Landschaftswächter gewählt worden. Pro Stadtbezirk gibt es einen oder zwei Landschaftswächter, die unabhängig voneinander arbeiten können. Die Landschaftswächter haben die Aufgabe, Natur und Landschaft zu beobachten, positive Entwicklungen zu unterstützen oder zu initiieren und nachteilige Auswirkungen zu verhindern. Der Landschaftswächter wird als Mittler zwischen Natur und Arten sowie Naturnutzern gesehen. Sie sind Ansprechpartner für die Öffentlichkeit im Außenbereich.

Wahl und Erreichbarkeit

Die Landschaftswächter werden vom Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Hamm (Landschaftsbeirat) vorgeschlagen und vom Umweltausschuss des Rates der Stadt Hamm gewählt.

Erreichbar sind die Landschaftswächter über die Untere Landschaftsbehörde der Stadt Hamm, Caldenhofer Weg 10, 59065 Hamm, Telefon 1771-01. Dies ist ihre Dienstanschrift.

Aber auch der NABU Hamm (NABU) gibt gern Auskunft.

Aufgaben

Die Tätigkeit als Landschaftswächter ist ehrenamtlich. Ihre Aufgabe ist nicht einfach, denn sie haben - wenn sie Verstöße von Hundebesitzern, Spaziergängern oder anderen in der Natur tätigen Gruppen feststellen - keine polizeilichen Befugnisse. Sie sind beispielsweise nicht berechtigt, bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Landschaftsgesetzes NRW Personalien festzustellen. Dies betrifft in erster Linie die Bestimmungen und Festsetzungen der Ge- und Verbote für Natur- und Landschaftsschutzgebiete (Naturschutzgebiete in Hamm). Bei festgestellten Verstößen vor Ort sind die Landschaftswächter auf das schnelle Eingreifen von Polizei, Landschaftsbehörde und Ordnungsamt angewiesen. Dies wird von verschiedenen Landschaftswächtern in Hamm beklagt.

Die Aufgaben der Landschaftswächter werden im § 13 des Landschaftsgesetzes NRW definiert:

§ 13 Landschaftswacht

  1. Die untere Landschaftsbehörde soll auf Vorschlag des Beirats Beauftragte für den Außendienst bestellen; sie bilden die Landschaftswacht. Die Landschaftswacht soll die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden. Die Tätigkeit in der Landschaftswacht ist eine ehrenamtliche Tätigkeit für den Kreis oder die kreisfreie Stadt.
  2. Die untere Landschaftsbehörde regelt durch eine Dienstanweisung die Obliegenheiten der Landschaftswacht. Die oberste Landschaftsbehörde legt den Rahmen der Dienstanweisung fest; es kann hierbei ein Dienstabzeichen vorschreiben.

Siehe auch