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Landesarbeitsgericht Hamm

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Landesarbeitsgericht Hamm

Das Landesarbeitsgericht Hamm ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit und neben dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf und dem Landesarbeitsgericht Köln eines von drei Landesarbeitsgerichten (LAG) des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.

Gerichtsbezirk

Das LAG Hamm hat seinen Sitz in Hamm und gliedert sich in 18 Kammern und eine Hilfskammer. In dem rund 20.000 km² großen Gerichtsbezirk mit 231 Gemeinden und neun kreisfreien Städten leben rund 8,5 Millionen Menschen. Der Gerichtsbezirk liegt im nördlichen Teil des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Wie jedem Landesarbeitsgericht ist dem LAG Hamm nur das Bundesarbeitsgericht übergeordnet. Nachgeordnet sind die Arbeitsgerichte Arnsberg, Bielefeld, Bocholt, Bochum, Detmold, Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herford, Herne, Iserlohn, Minden, Münster, Paderborn, Rheine und Siegen. Als Mittelbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen übt das Landesarbeitsgericht Hamm auch die Dienstaufsicht über die Beschäftigten an den untergeordneten Gerichte aus.

Geschichte

Das Landesarbeitsgericht Hamm wurde 1946 errichtet. Seit 1978 ist das Gericht im Neubau Marker Allee 94 untergebracht.[1]

Sonstiges

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Defibrillator verfügbar
Foyer zw. Saal 5 & 6

Adresse

Marker Allee 94
59065 Hamm

Einzelnachweise

  1. „40 Jahre Großstadt Hamm“ in: Hammmagazin, S. 5.