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Johann Heinrich von Rappard

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Johann Heinrich von Rappard (* 26. Mai 1777 in Hamm; † 27. Februar 1842 in Münster) war Regierungsrat in Aachen, später in Münster.

Familie

Johann Heinrich von Rappard wurde am 26. Mai 1777 als Sohn des Landgerichtsadvokaten Friedrich Wilhelm Berthold von Rappard - des späteren Präsidenten des Oberlandesgerichtes - und seiner Ehefrau Anna Maria Wilhelmina geb. Asbeck, Tochter des Landgerichtsassessors Johann Henrich Asbeck [1], in Hamm geboren.[2] Johann Heinrich von Rappard blieb unverheiratet.

Leben

Bereits im April 1785 - und damit noch nicht einmal acht Jahre alt! - wurde er als Johann Henricus Rappard in die Quinta des Gymnasium Hammonense aufgenommen, wo er 1795 auch das Abitur ablegte. Von 1795 bis 1798 studierte er Rechts- und Kameralwissenschaften in Halle. 1798 wurde er Referendar an der Kriegs- und Domänenkammer in Hamm, 1801 Kammerassistent in Aurich, das zu dieser Zeit zur preußischen Provinz Ostfriesland gehörte. Später wechselte er in gleicher Funktion nach Münster. 1806 wurde er KDK-Rat in Aurich, wo er 1807 als Präfekturrat unter holländischer Verwaltung weiterbeschäftigt wurde. 1810 - Aurich gehörte mittlerweile zu Frankreich - finden wir ihn als Regierungsrat in Potsdam, 1816 in gleicher Funktion in Aachen, von 1827 bis 1842 in Münster.

Anmerkungen

  1. Dieser war übrigens der namensgebende Taufpate.
  2. Irrig die Ortsangabe "Kleve" bei Walter 1987, S. 444 Nr. 263.

Literatur

  • Bernd Walter: Die Beamtenschaft in Münster zwischen ständischer und bürgerlicher Gesellschaft. Eine personengeschichtliche Studie zur staatlichen und kommunalen Beamtenschaft in Westfalen (1800-1850), Münster 1987.

Weblinks