Johann Heinrich von Rappard
Johann Heinrich von Rappard (* 26. Mai 1777 in Hamm; † 27. Februar 1842 in Münster) war Regierungsrat in Aachen, später in Münster.
Familie
Johann Heinrich von Rappard wurde am 26. Mai 1777 als Sohn des Landgerichtsadvokaten Friedrich Wilhelm Berthold von Rappard - des späteren Präsidenten des Oberlandesgerichtes - und seiner Ehefrau Anna Maria Wilhelmina geb. Asbeck, Tochter des Landgerichtsassessors Johann Henrich Asbeck [1], in Hamm geboren.[2] Johann Heinrich von Rappard blieb unverheiratet.
Leben
Bereits im April 1785 - und damit noch nicht einmal acht Jahre alt! - wurde er als Johann Henricus Rappard in die Quinta des Gymnasium Hammonense aufgenommen, wo er 1795 auch das Abitur ablegte. Von 1795 bis 1798 studierte er Rechts- und Kameralwissenschaften in Halle. 1798 wurde er Referendar an der Kriegs- und Domänenkammer in Hamm, 1801 Kammerassistent in Aurich, das zu dieser Zeit zur preußischen Provinz Ostfriesland gehörte. Später wechselte er in gleicher Funktion nach Münster. 1806 wurde er KDK-Rat in Aurich, wo er 1807 als Präfekturrat unter holländischer Verwaltung weiterbeschäftigt wurde. 1810 - Aurich gehörte mittlerweile zu Frankreich - finden wir ihn als Regierungsrat in Potsdam, 1816 in gleicher Funktion in Aachen, von 1827 bis 1842 in Münster.
Anmerkungen
Literatur
- Bernd Walter: Die Beamtenschaft in Münster zwischen ständischer und bürgerlicher Gesellschaft. Eine personengeschichtliche Studie zur staatlichen und kommunalen Beamtenschaft in Westfalen (1800-1850), Münster 1987.