Heinz Palm
Dr. Heinz Palm (* 4. Dezember 1930 in Essen, † 5. März 2019) war Präsident des Oberlandesgerichts Hamm von 1989 bis 1995.
Berufsweg
Die beruflich Karriere von Heinz Palm begann 1959 als Assessor am Landegericht Dortmund. Im Jahr 1962 erfolgte seine Ernennung zum Landgerichtsrat. Für ein Jahr weurde Palm an die Westfälische Wilhelms-Universität Münster abgeordnet und arbeitete als Assistent am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Er wurde im Jahr 1963 zum Dr. jur. promoviert und fungierte in der Folgezeit von 1966 bis 1974 als Prüfer am Landesjustizprüfungsamt. Bereits 1966 wird er zum Oberlandesgerichtsrath ernannt und hauptamtlich Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes. Im Jahr 1969 wurde er in eine Planstelle am Oberlandesgericht hamm eingewiesen. 1971 folgte die Ernennung zum Ministerialrat. Ab 1974 hat Palm die Stelle am Oberlandesgericht ausgefüllt und wurde 1977 zum dortigen Viezepräsidenten erhoben. Danch ging er 1984 als Präsident an das Bielefeld, von wo er zum Jahresbeginn 1989 als Präsident des Oberlandesgerichts nach Hamm zurückkehrte. Am 1.1.1996 trat er in den Ruhestand.
Ehrungen
Die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bielefeld ernannte Palm am 01. Februar 1990 zum Ehrendoktor.
Am 10. Dezember 1995 erhielt Dr. Palm das Große Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.