Brückenstraße 4
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Das Wohnhaus Brückenstraße 4 wurde 1906 von dem Hammer Architekten Herman Martini gebaut und mit Wirkung vom 27. März 1990 in die Denkmalliste der Stadt Hamm eingetragen. Vom gleichen Architekten stammen in der Brückenstraße auch die Häuser 5, 6, 7 und 19.
Baubeschreibung
Über einem hohen Sockelgeschoss aus bossiertem Werkstein erhebt sich das dreigeschossige Gebäude, das in einer Blockrandbebauung in das Baugefüge der Straße eingebunden ist. Während das Haus östlich an das Nachbarhaus anschließt, fehlt das ehemals westlich anschließende Haus, so dass heute die Brandmauer den Abschluss bildet.
Zwei- und dreifach gekoppelte Fenster bilden die drei Fensterachsen. Die Fenster sind mit Sohlbänken und Stürzen aus bossiertem Werkstein betont. Auch die Hauskanten werden durch einzelne aus dem Putz hervortretende bossierte Sandsteine akzentuiert. Die mittlere Achse wird durch einen halbrund hervortretenden Erker, der im Gegensatz zum übrigen Gebäude mit Quaderputz versehen ist, hervorgehoben. Die Spitze des abschließenden Daches fehlt heute. Das die gesamte Fassade bestimmende Element ist das vertiefte Quadrat, dass überall an der Fassade auftaucht. Begleitend zum abgestuften Traufgesims schließt es sie zum Dach hin ab. Am Treppenhaus - der westlichen Fensterachse - wird es auch als Fenster benutzt. Zudem wird die Gestaltung auch bei der Haustüre übernommen und wird dadurch in den Innenbereich gespiegelt, wo es sich im Treppenhausfußboden oder am Treppenpfosten fortsetzt. Das Treppenhaus ist mit seiner wandfesten Ausstattung und den Wohnungstüren bauzeitlich erhalten. In den Wohnungen sind nur die Grundrisse erhalten, die Decken sind abgehängt und die Türen sind erneuert. Die Fenster sind bis auf die Treppenhausfenster erneuert.
Baudenkmaleintrag
Das Denkmal umfasst das gesamte Äußere und Innere des Gebäudes. Als Bestandteil des historisch gewachsenen und insgesamt relativ gut erhaltenen Straßenraums ist das Wohnhaus - trotz der geringen jüngeren Veränderungen - ein aussagekräftiges Beispiel gutbürgerlicher Wohnkultur vor dem Ersten Weltkrieg. Es steht in einem Ensemble denkmalwerter Wohnhäuser, die bis auf eines alle zwischen 1905 und 1914 errichtet wurden, teils als "herrschaftliche" Mietshäuser, teils als großzügige Einfamilienhäuser mit Büro- bzw.Praxisräumen der Eigentümer im Erdgeschoss.
Die erst nach der Jahrhundertwende angelegte Brückenstraße liegt in der Nachbarschaft zur Altstadt von Hamm. Die Grundstücke der nördlichen Straßenseite (ungerade Hausnummern) grenzten ursprünglich bis an das Ufer der Ahse, deren Verlauf in den Jahren 1911-13 verlegt wurde. Aufgewertet war die Gegend seit 1894 durch den Bau des Oberlandesgerichtes am Friedrichsplatz, heute Theodor-Heuss-Platz, was sicherlich die Ansiedlung gutsituierter Bürger begünstigte.
Aus diesem Zusammenhang leitet sich der Denkmalwert des Hauses ab. Aus stadtbaugeschichtlichen Gründen ist es bedeutend für die Stadt Hamm. Für seine Erhaltung und Nutzung sprechen wissenschaftliche, hier sozialgeschichtliche sowie volkskundliche und städtebauliche Gründe. [1]
Fotos
Einzelnachweise
- ↑ Denkmalwertbegründung - zitiert nach Denkmalliste der Stadt Hamm, Bestandsverzeichnis lfd. Nummer 135
Literaturnachweis
- N.N.: Baudenkmalbeschreibung No. 135, Stadt Hamm - 65/Untere Denkmalbehörde
Geografische Koordinaten
Koordinaten: 51° 40' 42.75" N, 7° 49' 18.07" O