Borbergstraße 1
Dieser Artikel behandelt das Baudenkmal Borbergstraße 1, für das dort ansässige Amtsgericht Hamm siehe hier. |
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Das Gebäude Borbergstraße 1 wurde in den Jahren 1926 bis 1929 für das Amtsgericht erbaut und steht seit Juni 1985 unter Denkmalschutz.
Baugeschichte / -beschreibung
Das Bauwerk ist eine dreigeschossige Dreiflügelanlage, die aus Back- und Werkstein errichtet und am 15. August 1929 bezogen wurde. Im Verlauf des Zweiten Weltkrieges wurde das Gebäude 1944 bei Bombenangriffen stark zerstört, aber bereits 1948 im alten Stil wieder aufgebaut.
Neben den Kolossalpilastern auf hohen Piedestalen mit ionischen Kapitellen kennzeichnen Rechtecksprossenfenster, Türrahmungen mit Reliefs und das Traufkonsolgesims die Fassade. Das Walmdach mit Pfannendeckung wird von großen volutenverzierten Gauben geprägt.
Baudenkmaleintrag
Die Denkmaleigenschaft des Gebäudes erstreckt sich sowohl auf das gesamte Äußere als auch auf das Haupttreppenhaus mit den marmorverkleideten Pfeilern, vergoldeten Kämpferkapitellen und dem Treppengeländer, die Sitzungssäle Nr. 12 und 108 mit der originalen Wandvertäfelung, Schränken, Bänken und Heizungsverkleidung sowie die gewölbten Flure im Hochparterre und 1. Obergeschoss. [1]
Bilder
Einzelnachweise
- ↑ Denkmalwertbegründung - zitiert nach Denkmalliste der Stadt Hamm, Bestandsverzeichnis lfd. Nummer 2
Literaturnachweis
- N.N.: Baudenkmalbeschreibung No. 2, Stadt Hamm - 65/Untere Denkmalbehörde
Geografische Koordinaten
Koordinaten: 51° 40' 36.59" N, 7° 49' 9.47" O