Urkunde 1663 Januar 2

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Christoph Bernhard, Bischof von Münster, stiftet am 2. Januar 1663 das Amt des Erbkämmerers. Über die Besetzung des Amtes im Falle der Minderjährigkeit des erblichen Nachfolgers soll u.a. die Familie Galen zu Ermelinghof mitbestimmen.

Regest

Christoff Bernardt, Bischof zu Münster, Administrator zu Corvey, Reichsfürst, Burggraf zum Stromberg und Herr zu Borkeloh, will das Geschlecht "von Gahlen", dem er entsprossen, bei der katholischen Religion, Treue zum Landesfürsten dieses Stifts und ritter- und stiftsmäßigem Wohlstand erhalten und zur Verbesserung des Hofstaats das erbliche Amt des Kämmerers für seine Familie einrichten. Mit Zustimmung des Domkapitels ernennt er zum Erbkämmerer des Stifts Franz Wilhelm von Gahlen, dem künftig seine männlichen Nachkommen, jederzeit der Erstgeborenen weltlichen Standes, folgen sollen, die katholisch, vollbürtig, ritter- und stiftsmäßig sein sollen. Der Erbkämmerer erhält 20 000 Rtlr., die in Renten und Gütern anzulegen sind. Davon sind auch die Ausgaben für das Reliquienfest, das der Bischof gestiftet hat, zu bezahlen. Der Erbkämmerer erhält auch den Rest aus der halben Multersteuer der Stadt Münster, so fern etwas übrig bleibt. Zusätzlich überträgt er dem Erbkämmereramt das Gericht im Kirchspiel Enniger, das ihm das Domkapitel im Tausch gegen das Gogericht Senden, das er der Stadt Münster abgenommen hat, gegeben hat. Die zum Erbkammeramt gehörigen Güter und Rechte, die sich der Bischof noch zu erweitern vorbehält, dürfen nicht veräußert und nicht mit den anderen Gütern, die ein Erbkämmerer besitzt, vermischt werden. Die Präsentation zu der von der Familie von Gahlen gestifteten Dompräbende steht dem Erbkämmerer zu. Im Fall der Minderjährigkeit des Erbkämmerers sollen die ältesten männlichen Angehörigen der Familien "Droste zu Vischering" und "Gahlen" zu Ermelinghof bei der Bestzung der Dompräbende mitwirken. Sollte ein Erbkämmerer sein Amt verlieren, weil er sich vergriffen hat, fällt das Erbamt an den nächsten in der Erbfolge. Der Bischof und das Domkapitel siegeln, Der Bischof unterschreibt.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen [1]

Anmerkungen

  1. Assen (Dep.), Urkunden, Nr. 2348

Siehe auch