Urkunde 1612 Juli 15

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Caspar Tork von Herringen und Galen stellt am 15. Juli 1612 eine Rentenverschreibung für Restschulden aus einer teilweise getilgten Schuld aus.

Regest

Caspar Torck zu Herringen und Galen hat am 14. Juli 1595 zusammen mit seiner Frau Margreta vonn Galen von Albert Zweiffeler zu Soest 600 Reichstaler zu 7 % = 42 Reichstalern Zins aufgenommen und ihm hierüber eine Verschreibung ausgestellt. Von dieser Schuld sind dem Albert Zweiffeler nunmehr 300 Reichstaler und die rückständigen Zinsen bis auf 15 Reichstaler zurückgezahlt worden. Für die Restschuld verschreibt Caspar Torck dem Albert Zweiffeler eine Rente von 6 % = 18 Reichstalern aus seinem großen Mersch vor dem Haus zu Galen im Kirchspiel Dinker zwischen dem Hof zur Schwanne und dem Bockhövel. Die Rente soll von Torcks Vogt oder Diener auf dem Haus Galen am Tag Divisionis apostolorum entrichtet werden. Caspar Torck verspricht Währschaft, behält sich den Rückkauf der Rente vor, siegelt und unterschreibt. Mit ihm siegelt Peter Schonebeck, weltlicher Richter zu Soest.

Zeugen: Petrus Jacobi und Johann Tappen, Sekretär bzw. Bürger zu Soest.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen [1]

Anmerkungen

  1. Assen (Dep.), Urkunden, Nr. 1882

Siehe auch