Urkunde 1572 Juni 7

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In einer Urkunde vom 7. Juni 1572 wird die zukünftige Belehnung des Dietrich von der Recke jun. zu Haus Reck mit dem Brameyhof angekündigt.

Regest

Wilhelm, Herzog von Jülich, Berg etc., belehnt zunächst den Johan von Hövel zu Sölde mit Bramsgut zu Overberge, ihm die Versäumnisse nachlassend: Früher war verstorbene Johan von Luynen mit dem Brams Gut zu Overberge bei Engelbert Vinckes Hof liegend und dem Masthof zu Rottem. Demnächst ist letzterer nach Absterben des Johan von Luynen nicht wieder zu Lehn empfangen. Johan von Luynen und Anna Voss, Eheleute, haben dann diese Güter an den verstorbenen Henrich Ackenschocke verpfändet und nur erwähnt, dass Mast ein Lehngut sei, und 1519 an Johan von Hövel zu Sölde und Margarete, ihre Tochter, aufgetragen, unwissend, dass auch Bramey ein Lehngut sei. Johan von Hövel zu Sölde hat den Bramey Hof an Marschall Diederich von der Recke verkauft und bittet dessen Sohn damit zu belehnen.

Der Herzog belehnt demnächst den Diederich von der Reck, den Jüngeren.

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Anmerkungen

  1. A 459 I Haus Reck (Dep.), Urkunden

Siehe auch