Urkunde 1570 Juli 24

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In einer Rentenverschreibung vom 24. Juli 1570 tritt Othmar von Galen zu Hohenover als Vormund der Kinder von Galen zu Galen auf.

Regest

Oithmar von Gaelen zum Hohenover (Honnhover) als testamentarisch eingesetzter Vormund der minderjährigen Kinder des + Joist von Gaelen zu Galen und dessen Frau Agnes, Frantz von Bodelswing zu Sandfort (-furdt), Frantz Fridagh vom Loringkhove als nach dem Tod der anderen miteingesetzten Vormünder nächste Verwandte der Kinder von der mütterlichen Seite und Joist von Gaelen als nunmehr volljähriges Kind des + Joist von Gaelen verkaufen dem Lubbert Westphalen und dessen Frau Anna eine Rente von 66 Talern für eine erhaltene Summe Geldes, die zur Erlangung der münsterschen Dompräbende des Herrn Johan Roembergh, Propst zu Kaiserswerth (Kayserswerten), für Joist verwandt worden ist. Die Rente ist jährlich an Jacobi aus dem Haus und Gut zu Galen im Kirchspiel Dinker im Gericht Soest zu zahlen. Die Verkäufer versprechen pünktliche Zahlung und Währschaft und behalten sich den Rückkauf der Rente für 1100 Taler vor. Mit den Ausstellern siegelt Henrich Schluiter, Richter in Soest.

Überlieferung

Die Urkunde ist als Ausfertigung auf Pergament überliefert. Das Dokument ist kanzelliert. Es trägt 5 anhändende Siegel, das erste von Oithmar von Gaelen, das zweite von Frantz von Bodelswing, das dritte von Frantz Fridag ist beschädigt, das vierte Siegel von Joist von Gaelen ist beschädigt und verdrückt und als fünftes das Siegel von Henrich Schluiter.

Die Rückseite ist beschriftet mit Inhaltsvermerken und Altsignaturen (N. 10, Lit. C; Galen 63, 10).

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Standort

LWL-Archivamt Münster [1]

Anmerkungen

  1. Assen (Dep.), Urkunden, Nr. 1417

Siehe auch