Urkunde 1494 Juni 25

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Eine Schadloserklärung des Goddert von der Recke zu Heren an Dietrich von der Recke zu Heessen, der sich für den Brautschatz der Claren von der Recke zu Heren dem Heinrich von Oir gegenüber verbürgt hatte, datiert auf den 25. Juni 1494.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden Nr. 206

Siehe auch