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Urkunde 1319 Juni 23

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Der Knappe Gerhardus de Lethene bekundet, dass er unter Zustimmung von Gertrudis, Witwe des Themonis de Hesne militis, Dredradis, seiner Ehefrau, Tochter der Gertrudis, und Everhardus , Theodericus, Sophie, Gertrudis, seiner Erben, dem Ritter Lambertus de Hovele, dessen Frau Demodis sowie deren Erben verkauft und zu dauerndem Besitz zwei Gutshöfe die Hälfte der Grundstücke in der Gemeinde Bockum, nämlich das Gut Heleburg zu Volenholthusen und das Gut Johann Soneman zu Holthusen mit der Hälfte des Patronats- und Schutzrechts der Gutshöfe und der Kirche in Bockum nebst Zubehör übertragen hat. Auf Bitten des Ausstellers siegelt auch dessen Vater, der Ritter Theodericus de Lethene senior.

Wortlaut

Die Urkunde ist als Regest in WUB Band 8 ohne vollständigen Wortlaut überliefert. [1]

Literatur

  • Westfälisches Urkundenbuch. Band 8: Die Urkunden des Bistums Münster 1301-1325. Münster 1913

Anmerkungen

  1. Westfälisches Urkundenbuch. Band 8: Die Urkunden des Bistums Münster 1301-1325. Münster 1913

Siehe auch

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