Urkunde 1283 Oktober 7
Erscheinungsbild

Am 7. Oktober 1283 wird ein Streit zwischen Gerhard von Quernen, Gograf zu Sendenhorst und Gerwin von Rinkerode beigelegt, wodurch die Gerichtszuständigkeit von Drensteinfurt geregelt wird.
Wortlaut
Die Urkunde ist in lateinischer Sprache verfasst und wird nach WUB Band 3 (S. 641-642) zitiert:
[in Arbeit]
Übersetzung
Ins Deutsche übertragen lautet der Urkundentext wie folgt:
[in Arbeit]
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
http://www.westfaelische-geschichte.de/que19860
Anmerkungen
- ↑ Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden