Bürgerkapitäne

Aus HammWiki
Version vom 9. August 2024, 13:19 Uhr von RaWen (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Bürgerkapitäne (Bürgerkapitäns) befehligten jeweils eine Bürgerkompagnie. Es gab vier Kompagnien, die der Hofeneinteilung entsprachen. Diese vier Kompagnien unterteilten sich wiederum in Rotten. Jede Kompagnie wurde von vier Offizieren geführt[1], deren ältester als Bürgerkapitän das Kommando hatte. Vier Bürgerkapitäne sind nach Lappe noch für das Jahr 1781 belegt.

Anmerkungen

  1. Diese Zahl beschloss die Bürgerschaft 1695; vgl. Lappe, S. 124.

Literatur