Urkunde 1352 Februar 6

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Stephan von Herringen stiftet am 6. Februar 1352 eine Memorie in der Kirche zu Hövel.

Regest

Rotgher van dem Grotenhus, Priester und Pfarrer zu Hövel, bekennt mit Einwilligung seiner rechten Lehnsfrau Odeche, Äbtissin zu Kentrup (Keynctorpe), und des gemeinen Kirchspiels zu Hövel von Stephan von Herringen (Heringhen) fünfzig mark empfangen zu haben, die er in einer Rente der Kirche anlegen soll. Er soll davon Stephan jährlich zu St. Martin (11. November) eine Leibrente von fünf Mark zahlen. Nach dessen Tod soll er von der Rente, wenn möglich, einen Kaplan halten, der Stephans Seelengedächtnis begehen soll. Wenn kein Kaplan gehalten werden kann, so soll von ihm selbst Stephans gedächtnis dreimal im Jahr begangen werden, und zwar an den Freitagen nach St. Michaelis (29. September), nach dem Geburtstag des St. Johannes des Täufers (24. Juni) und nach Mariä Lichtmess (2. Februar).

Zeugen: Rekert von Sümmern (Summeren), Godecke von Sümmern, Gottschalk Tork, Albert von Hövel, Knappen Heinrich von Acquich und Friedrich von Berglar (Berchlere).

Literatur

Inventare der nichtstaatlichen Archive Westfalens (INA), Alte Folge (AF) [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Bd. 2, Heft 3: Kreis Lüdinghausen, S. 48

Siehe auch