Urkunde 1322 September 20
Johann von Neheim und seine Ehefrau schließen am 20. September 1322 mit Engelbrecht von Herbern einen Vertrag über ihre Mühlen.
Regest
Johann von Neheim (Nehem) und seine Gattin Petronilla schließen mit Ritter Engelbrecht von Herbern (Herborne) über ihre zwei Mühlen zu Mühlenbrinke und Werries (Wergys) folgenden Vertrag: Johann soll die Mühle zu Mühlenbrinke abbrechen und die zu Werries und auch die Bockmühle mit Engelbrecht zu gleichen Teilen nutzen; den Swederikes Korf soll Engelbrecht zwei Jahre, und Johann das dritte Jahr nutzen; die Mühlenstätte und die Bockwindmühlenstätte und das zwischen den Zäunen Gelegene sollen beide zu gleichen Teilen haben; alle Kosten, auch die eines Wiederaufbaus bei einer Zerstörung, sollen sie zu gleichen Teilen tragen,; jeder soll an dem Teile des anderen bei halbjähriger Angebotsfrist Vorkaufsrecht zu 150 Mark münsterischer Pfennige haben; Engelbrecht soll die Mühle von dem Grafen von Limburg zu Lehen tragen.
Quelle
Inventare der nichtstaatlichen Archive Westfalens (INA), Alte Folge (AF); Bd. 2, Heft 2: Kreis Warendorf, S. 101
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Anmerkungen