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Urkunde 1583 April 26

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Wappen der Familie von Galen

Der Offizial des Bischofs von Münster teilt den Pfarrern von Hövel und Heessen am 26. April 1583 mit, Dietrich von Galen zu Bisping in die zum Pfand ausgesetzten Höfe Gronewinckel in Hövel und Posthof in der Bauerschaft Ostenegge im Kirchspiel Heessen einzusetzen.

Regest

In der Klagesache des Dietrich von Galen zu Bisping, der sich im Jahre 1570 auf Bitte des Fridag von Laer beim Verkauf einer Rente von sieben Reichstalern für 140 Reichstaler durch von Laer an Dr. jur. Christian von der Wick zum Vehoff als Vormund der Kinder des + Thomas von der Wick zum Vehoff als Bürge zur Verfügung gestellt hat und wegen dieser Bürgschaft nun zu Schaden gekommen ist, befiehlt der Offizial, ordentlicher Richter des Hofes zu Münster, den Pfarrern in Hövel (Hovell) und Heessen auf Antrag des Magisters Dietrich Staell, Anwalt des Klägers, die Richter und Gografen zu veranlassen, daß sie den Kläger binnen 14 Tagen nach der Aufforderung in die Höfe Gronewinckel in Kirchspiel und Bauerschaft Hövel und Herthoff bzw. Posthof im Kirchspiel Heessen und Bauerschaft Ostenegge, die dem Kläger als Unterpfand gesetzt worden sind, immittieren. Reddite litteras sigillatas.

Standort

Vereinigte Westfälische Adelsarchive e.V., Münster [1]

Anmerkungen

  1. Findbuch C.Ass.Uk - Archiv Assen, Urkunden, Nr. 1604

Siehe auch