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Urkunde 1653 Januar 13

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Die Witwe Hadewich von der Recke zu Heessen und Wolffsberg geb. von Aschenbroich und Johann von der Recke zu Drensteinfurt bekunden am 13. Januar 1653 als Vormünder und im Namen der Kinder zu Heessen, dass sie Elseke, eheliche Tochter weiland des Zellers Henrich und seiner Ehefrau zu Daelbockums-Erbe im Kirchspiel Bockum und Amt Werne von allem Leibeigentum freigelassen haben, aber mit der Bedingung, dass Elseke niemals irgendwelche Ansprüche auf Daelbockums-Erbe geltend machen kann.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden
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