Urkunde 1761 September 5
Die Eheleute Diederich Gerhard Friedrich Sudhausen und Louisa Sibilla von Westhoven errichten am 5. September 1761 zu Hamm ihr Testament.
Regest
Die Eheleute Diederich Gerhard Friedrich Sudhausen und Louisa Sibilla von Westhoven setzen als Erben ein ihre Kinder: Johann Gottfried, Abraham Adolph Arnold, Carl Diederich Wilhelm, Johann Moritz Conrad, Christoph Friederich Matthias, Henrich Diederich, Regina Sophia und August Gottfried Adolph Sudhausen. Der Vater bestimmt, dass sein Sohn Franz Henrich August
Sudhausen aus erster Ehe mitberechtigter Erbe sein soll, soweit dies nach den bestehenden Landesgesetzen zulässig ist.
Der überlebende Ehegatte ist, solange er sich nicht wieder verheiratet, zur Aufstellung eines Inventars der Güter nicht verpflichtet. Er behält die lebenslängliche Nutznießung, sowie die Berechtigung, die ausstehenden Aktiva einzuziehen und nach freiem Belieben wieder anzulegen.
Stirbt der Vater zuerst, so soll sein Sohn aus erster Ehe in ungestörter Nutznießung der Güter seiner Stiefmutter belassen. Falls dieses Testament als solches nicht gelten möchte,
sollen diese Bestimmungen als eine Schenkung von Todes wegen, Kodizill usw., angesehen werden. Diese letztwilligen Bestimmungen sind vom Richter Schultz niedergeschrieben und von den Eheleuten auf jeder Seite unterschrieben und zum Schluß gesiegelt.
Standort
Urkunden des Archivs der Stadt Wanne-Eickel [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Ernst Symann: Die Urkunden des Stadtarchives Wanne-Eickel, 1601 - 1780. Wanne 1929 (Veröffentlichungen des Stadtarchives Wanne-Eickel, Band II Heft 2)