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Urkunde 1418 Juli 22 a

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Die märkischen Städte, darunter Hamm, verpflichten sich am 22. Juli 1418 nur eine ungeteilte Herrschaft in Kleve-Mark anzuerkennen.

Regest

Die Städte der Grafschaft Mark (Hamm, Unna, Iserlohn, Schwerte und Lünen) verpflichten sich auf den Wunsch des Herzogs Adolf von Kleve, nach dessen Tod nur einen Nachfolger anzuerkennen, es sei ein Sohn oder eine Tochter, dem sie dann, vorausgesetzt daß er zuvor ihre Privilegien beschwören würde, ungeteilt angehören sollten.

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Rheinland, Düsseldorf [1]

Anmerkungen

  1. 103.01.03-05 Kleve-Mark, Urkunden (1398-1786) (DFG-gefördert), Nr. 1172

Siehe auch

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