Zum Inhalt springen

Urkunde 1594 September 2

Aus HammWiki
Version vom 2. Oktober 2013, 09:11 Uhr von Berntzen (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wappen der Familie von der Recke

Die Familie von der Recke zu Haus Reck wird am 2. September 1594 mit dem Hof Brockhaus in Bergkamen belehnt.

Regest

Elisabeth, Gräfin von Manderscheidt und Blanckenheim, Aebtissin des freiweltlichen Stiftes Essen, behandet den Drosten Diederich von der Reck "mit einer freien unhuldigen Hand" und dessen ältesten Sohn Diederich "mit einer huldigen und hörigen Hand" mit dem Brockhaus hove zu Bergcamen gegen die hergebrachte Pacht.

Nach Absterben des Vaters müssen dessen Erben, weil er nicht hörig und huldig, "vor die verstorbenen Hand" 1 Mark Essenscher Währung zahlen.

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Anmerkungen

  1. A 459 I Haus Reck (Dep.), Urkunden

Siehe auch

Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von HammWiki. Durch die Nutzung von HammWiki erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern.