Urkunde 1578
Das Testament des Matthias (Thies) von der Recke zu Neuenburg in Livland ist auf das Jahr 1578 datiert.
Regest
Testament des Thies von der Recke. Er trifft darin folgende Verfügungen:
1. Zur Unterhaltung der Kirche vorm Hause Neuenburg vermacht er die Zinsen eines Kapitals von 1000 Rigaischen Mark.
2. Für das neu zu erbauende Armenhaus zu Neuenburg, in dem vier Arme aus dem Neuenburgischen Gebiet Aufnahme finden sollen, bestimmt er die Zinsen von 100 Talern, und zwar zur Kleidung der Armen mit schlichtem Tuch. Den gleichen Betrag erhält das seinem Gute Untorff nächstegelegene Armenhaus.
3. Seine Frau Sophia Firksen erhält zur Leibzucht Haus und Gebiet Neuenburg, und zwar so lange, bis der älteste Sohn Thies 24 Jahre alt ist; dieser hat sie hinterher zu unterhalten. Für den von Haus und Gebiet Neuenburg zu leistenden Rossdienst vermacht er ihr auf Lebenszeit den Hof Blieden, den vormals Winholdt gehabt hat, mit 20 der nächstegelegenen besten "Gesinden". Sie erhält ferner die Zinsen von den von seinem Bruder Marschall Didereich von der Recke in Deutschland angelegten 10000 Talern aus seinem elterlichen Erbe, die nach ihrem Tod den beiden Brüdern Thies und Diderich zufallen.
4. Die beiden Töchter Sophia und Elisabeth erhalten zum Brautschatz je 5000 Taler, dazu je 1000 Taler zu Kleidern, Ketten und Kleinodien, und zwar aus den bei seinem Bruder angelegten Geldern; in eine im Verwahr seiner Frau befindliche goldene Kette haben sie sich zu teilen. Stirbt eine Tochter unverheiratet, fällt ihr Brautschatz der Überlebenenden zu.; sterben sie beide unverehelicht, werden sie von den Brüdern beerbt.
5. Die Söhne erben alle liegenden und beweglichen Güter in Deutschland und in Livland, und zwar der ältere Thies Neuenburg und die livländischen Güter, der jüngere Diderich das von ihm angekaufte Gut Untorff in Deutschland. Barschaft und bewegliches Vermögen - Silbergeschirr, Ketten, Kleider und Kleinodien - fallen ihnen zu gleichen Teilen zu. Eine in Deutschland befindliche große goldene Kette soll Didarich zufallen, jedoch unter Anrechnung auf seinen Anteil an der Barschaft. Das Silbergeschirr in Livland nutzt seine Frau auf Lebenszeit, danach fällt es zu gleichen Teilen an die Söhne. Die Einkünfte des Gutes Untroff und die Zinsen des Kapitalvermögens in Deutschland sind bis zur Mündigkeit der Söhne anzulegen. Für den Fall, dass Livland "durch des Feindes Gewalt überzogen und eingenommen" und Thies dadurch des Gutes und Gebietes Neuenburg entsetzt würde, sollen sich beide Söhne in das Gut Untorf teilen; umgekehrt soll es gehalten werden, wenn durch ein Verhängnis Untorf verloren ginge.
6. Die Einforderung des ausstehenden Brautschatzes seiner Frau bei seinem Schwiegervater Geogrg Vircks wird dem Schwager Jurgen Fircks dem Jungen übertragen.
7. Von den zur Zeit des Todesfalls vorhandenen Dienern erhält jeder 10 Taler, der Diener Thiemen jedoch 100 Taler wegen seiner langen Dienste und seines Wohlverhaltens.
Herzog Godthardt von Livland, Kurland und Semgallen wird um Bestätigung des Testaments und die Obervormundschaft über Frau und Kinder gebeten. Ihm vermacht er seinen besten Hengst samt Zubehör, der Fürstin ein gutes Pferd und einen goldenen Ring, dem Jungherzog Friedrich einen Hengst. Jurgen Firckes, Hauptmannn zu Goldingen, Johan Bher, Wyllhelm von Efferen, Bertelmens Budtler, Ernst von Sacken der Ältere, fürstlich kurländische und stiftische Räte, und sein Schwager Juergen Virckes der Jüngere werden zu Vormündern von Frau und Kindern und Vollstreckern des Testaments bestellt. Zeugen: Thomas Hoerner, Lizentiat der Rechte, Christianus Schroeder, fürstlich kurländische Räte, Otto Vitinghoff, Diderich Grodthaus, Hinrich NNatelhorst, Willhelm Orgius, der Pastor zu Neuenburg Herr Jürgen. Ankündigung von Siegel und Unterschrift des Ausstellers und der Zeugen. [1]
Standort der Urkunde
Die Urkunde gehört zum Archiv Uentrop. Dieses Archiv (ca. 450 Urkunden (1353-1805); 26 lfm. Akten (15.-20. Jhdt.) - Familien von der Recke, von Harmen bzw. von Horne; Güter der von der Recke in Livland; Hausbücher (17. Jhdt.), Kopialbuch; Archivinventare; Güter Uentrop, Haaren, Mundloh und Niederhaus; Jurisdiktion Uentrop; Kirchen-, Schul- und Armensachen zu Uentrop, Dolberg und Flierich; Höfe und Kotten in den Kirchspielen Beckum, Dolberg, Flierich, Herringen, Heessen, Hilbeck, Lünern, Pelkum und Uentrop; Zehnt zu Lanstrop; Ländereien, u. a. Ahlen; Hude; Jagd; Fischerei; Lippeschleuse; Brüche zu Uentrop; Mühle zu Uentrop; Tagelöhnerverzeichnisse; Finanzen.) liegt als Archivdepositum im Archivamt des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe in Münster.
Bemerkungen
Das Testament enthält zahlreiche Bestimmungen über das Haus Uentrop und die Erbschaft des jüngeren der beiden Söhne hinsichtlich dieses Hauptgutes des Matthias von der Recke in Deutschland. Die Erbbestimmungen zeigen deutlich, dass die erworbenen Güter in Livland noch nicht als gesichert angesehen wurden.
Anmerkungen
- ↑ vgl. Findbuch des Archivs Uentrop, LWL-Archivamt in Münster