Urkunde 1560 Juli 22
Am 22. Juli 1560 wird gerichtlich die Auseinandersetzung zwischen den von Neheim, von Beverförde und von Galen einerseits und dem von der Recke zu Heessen andererseits um den Oistenbusche beurkundet.
Regest
Johan Cloeth, Richter und Gograf zu Ahlen bekundet, dass Johan von Neheim (Nehem), Domherr zu Münster und Johan von Beverförde laut ihrer Aussage im Namen Diderichs von Nehem und Bernhards von Beverförde zu Werries, ihres Vaters und Gerhards von Galen zu Ermelinghof ein Zeugnis über ein Gehölz, gen. Oistenbusche, abgelegt hätten, wie nämlich die Eigenbehörigen der drei letzteren in jenem Gehölz Holz gehauen und nach Hause geführt hätten. Johan von der Reck, Droste zu Werne, der sonst nicht an dem Gehölze beteiligt, habe dann drei unschuldige Leute, Eigenhörige von jenen, den Lambert Syvert, Johan Mollenbrink und Berndt Schulte Dasbecken Sohn auf dem Haus Heessen gefangen gehalten. Als nun Nehem, Beverförde und Galen vergeblich um Befreiung ihrer drei Eigenhörigen bei von der Reck angehalten, hatten sie im Gegenzug drei von dessen Eigenbehörigen, Hinrick Frylickman, Jürgen Kauffman und Goeben Funken zu Heessen auf dem Hause Werries gefangen gesetzt, bis der Bischof beiden Parteien die Freigabe ihrer Gefangenen anbefohlen. Nehem, Beverförde und Galen hätten da im Ahlener Gericht die Leute freigegeben und Urfehde geschworen, wofür sich eine ganze Reihe Bauersleute verbürgt.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Anmerkungen
- ↑ Loburg (Dep.) Bestand Ober- und Niederwerries, Urkunden