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Urkunde 1560 Februar 14 a

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Version vom 27. September 2013, 13:44 Uhr von Berntzen (Diskussion | Beiträge)
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Der Offizial des geistlichen Gerichtshofs zu Münster bekundet am 14. Februar 1560, dass die Schwestern Anna und Katharina von Lünen mit den Vormündern Herman Valcke zu Wersch und Hinrich Droste zu Hülshoff (Hülshove) die ihnen durch den Tod ihres Bruders Jürgen von Luenen angeerbten Güter, ihr Haus und ihre Wohnung Dentrup im Kirchspiel Herbern mit Ländern und Häusern, sowie das Erbe Langenhorst zu Ascheberg und andere Besitzungen an Bernd von Beverförde zu Weemselo und Werries verkauft hätten. Es zeugen Diderich von Elen, Kanonikus zu Horstmar, und Wilhelm von Lübbeck, Domvikar zu Münster. Mit dem Offizial siegeln die beiden Vormünder.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Anmerkungen

  1. Loburg (Dep.) Bestand Ober- und Niederwerries, Urkunden

Siehe auch

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