Urkunde 1662 Juni 30

Herman von Neheim (Nehem), Domscholaster zu Osnabrück, bekundet am 30. Juni 1662, dass er der Zersplitterung seiner von Schulden belasteten Güter zugesehen, um keinen Gläubiger zu kurz kommen zu lassen. Er habe sich aber die Restquote vorbehalten und diese laut aufgerichtetem Vergleich an seinen Schwager und an seine Schwester, an die Eheleute Franz Bodelschwing zu Ickern und Gertrud Engele von Neheim verkauft. Nachdem diese die Rekognition nicht gezahlt, hätte er sie von deren Schwiegersohn Dietherich Quadt von Landscron ausbezahlt erhalten.

Wappen der Familie von Neheim

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Loburg (Dep.) Bestand Ober- und Niederwerries, Urkunden