Urkunde 1567 September 17
Johann von der Recke zu Heessen schreibt am 17. September 1567 an seine Schwester Anna, Frau von Asscheberg, weil die von Heessen einen Sohn Mordin von der Recke mit drei Höfen ausgestattet haben und dieser ohne Kinder gestorben sei. Nun, wo er laut Heiratsvertrages sein Rücknahmerecht geltend mache, würden Mordiens Erben vor Gericht einwenden, er habe nachzuweisen, dass er wirklich der Inhaber des Hauses Heessen sei, oder dass er mit Wissen seiner Schwester und seines Bruders vorgehe. Nun habe ihm sein Bruder das erforderliche Attest gegeben, daher möge auch sie ihm darüber eine versiegelte Recognition zukommen lassen.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Anmerkungen
- ↑ Archiv Loburg (Dep.), Bestand Byink, Urkunden, Signatur 401