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Insgesamt wurden von der 55-Jährigen zwischen 2018 und 2022 158 Mal auf die beiden Schulkonten zugegriffen und so eine Summe von gesamt 78.875,80 Euro von ihr entwendet. Erstmalig bekannt wurde der Fall im Herbst 2022, nachdem ein Schulcaterer, der die Ganztagschule belieferte, keine Zahlungen mehr erhielt. Seit Ende 2022 war die Angeklagte nicht mehr im Dienst. Die Stadt Hamm erstattete am 10. Januar 2023 Anzeige.  
Insgesamt wurden von der 55-Jährigen zwischen 2018 und 2022 158 Mal auf die beiden Schulkonten zugegriffen und so eine Summe von gesamt 78.875,80 Euro von ihr entwendet. Erstmalig bekannt wurde der Fall im Herbst 2022, nachdem ein Schulcaterer, der die Ganztagschule belieferte, keine Zahlungen mehr erhielt. Seit Ende 2022 war die Angeklagte nicht mehr im Dienst. Die Stadt Hamm erstattete am 10. Januar 2023 Anzeige.  


Ursprünglich waren drei Verhandlungstage am [[Amtsgericht Hamm|Amtsgericht]] angesetzt. Da die Täterin jedoch alle Vorwürfe einräumte, kam es nach einem Rechtsgespräch zwischen dem Gericht, Staatsanwalt und Rechtsanwalt zur einer Verfahrensverkürzung, da unter anderem auf die Zeugenbefragung verzichtet werden konnte.  
Ursprünglich waren drei Verhandlungstage am [[Amtsgericht Hamm|Amtsgericht]] angesetzt. Da die Täterin jedoch alle Vorwürfe einräumt, kam es nach einem Rechtsgespräch zwischen dem Gericht, Staatsanwalt und Rechtsanwalt zur einer Verfahrensverkürzung, da unter anderem auf die Zeugenbefragung verzichtet werden kann.  


Neben der Verurteilung, verliert die ehemalige Schulleiterin auch ihren Beamtenstatus und muss mit der Rückzahlung der veruntreuten Summe rechnen. Die Stadt Hamm gab nach dem Urteil bekannt, das Geld von der Verurteilten wieder holen zu wollen. Dafür hat die Stadt 30 Jahre Zeit.
Neben der Verurteilung, verliert die ehemalige Schulleiterin auch ihren Beamtenstatus und muss mit der Rückzahlung der veruntreuten Summe rechnen. Die Stadt Hamm gab nach dem Urteil bekannt, das Geld von der Verurteilten wieder holen zu wollen. Dafür hat die Stadt 30 Jahre Zeit.