Mord am OLG-Teich: Unterschied zwischen den Versionen

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Am [[26. Juli]] [[2023]] berichtete der [[Westfälischer Anzeiger|Westfälische Anzeiger]], dass das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 29. Juni 2022 vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bereits am 28. Februar 2023 teilweise aufgehoben wurde und die Strafsache neu verhandelt werden muss. Das Landgericht habe die Motivlage und Schuldfähigkeit von Simon S. nicht rechtsfehlerfrei begründet, auch wenn an seiner Täterschaft keine Zweifel bestünden. Verteidiger Dennis Kocker zeigte sich irritiert, dass dieser Beschluss erst fünf Monate später zugestellt wurde.<ref>Cedric Sporkert: [https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/hamm-hannah-s-rechtsfehler-bgh-urteil-nach-mord-im-olg-park-ueberwiegend-aufgehoben-zr-92424696.html Rechtsfehler: Urteil nach Mord im OLG-Park in Hamm überwiegend aufgehoben"] in: wa.de vom 26. Juli 2023</ref> Die Verteidigung beantragte daraufhin zunächst beim Landgericht, die Unterbringung des Täters in der forensischen Psychiatrie aufzuheben. Dieser Antrag wurde jedoch zurückgezogen, noch bevor das Gericht darüber verhandeln wollte, da Gutachterin Nalah Saimeh eine Stellungnahme abgegeben hatte, wonach keine Anhaltspunkte dafür bestehen, die Verfassung des Angeklagten neu zu bewerten. Die Verteidigung wollte sich zunächst näher mit der Stellungnahme befassen und zog den Antrag daher zurück.<ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/hamm-mitte-ort370531/mord-am-olg-teich-in-hamm-29-jaehriger-bleibt-in-der-forensik-92455991.html „Mord am OLG-Teich: 29-Jähriger bleibt in der Forensik“] in: wa.de vom 12. August 2023</ref>
Am [[26. Juli]] [[2023]] berichtete der [[Westfälischer Anzeiger|Westfälische Anzeiger]], dass das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 29. Juni 2022 vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bereits am 28. Februar 2023 teilweise aufgehoben wurde und die Strafsache neu verhandelt werden muss. Das Landgericht habe die Motivlage und Schuldfähigkeit von Simon S. nicht rechtsfehlerfrei begründet, auch wenn an seiner Täterschaft keine Zweifel bestünden. Verteidiger Dennis Kocker zeigte sich irritiert, dass dieser Beschluss erst fünf Monate später zugestellt wurde.<ref>Cedric Sporkert: [https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/hamm-hannah-s-rechtsfehler-bgh-urteil-nach-mord-im-olg-park-ueberwiegend-aufgehoben-zr-92424696.html Rechtsfehler: Urteil nach Mord im OLG-Park in Hamm überwiegend aufgehoben"] in: wa.de vom 26. Juli 2023</ref> Die Verteidigung beantragte daraufhin zunächst beim Landgericht, die Unterbringung des Täters in der forensischen Psychiatrie aufzuheben. Dieser Antrag wurde jedoch zurückgezogen, noch bevor das Gericht darüber verhandeln wollte, da Gutachterin Nalah Saimeh eine Stellungnahme abgegeben hatte, wonach keine Anhaltspunkte dafür bestehen, die Verfassung des Angeklagten neu zu bewerten. Die Verteidigung wollte sich zunächst näher mit der Stellungnahme befassen und zog den Antrag daher zurück.<ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/hamm-mitte-ort370531/mord-am-olg-teich-in-hamm-29-jaehriger-bleibt-in-der-forensik-92455991.html „Mord am OLG-Teich: 29-Jähriger bleibt in der Forensik“] in: wa.de vom 12. August 2023</ref>


== Podcast ==
== Aufarbeitung in den Medien ==
Im Podcast ''„Ohne Bewährung”'', der von audiowest und den Ruhr Nachrichten betrieben wird, wird der Fall unter dem Titel ''„Ich bin dein Albtraum“'' erzählt und wiedergegeben.  
*Im Podcast ''„Ohne Bewährung”'', der von audiowest und den Ruhr Nachrichten betrieben wird, wird der Fall unter dem Titel ''„Ich bin dein Albtraum“'' erzählt und wiedergegeben.  


→  [https://ohnebewaehrung.podigee.io/46-new-episode Zum Podcast (extern)]
''→  [https://ohnebewaehrung.podigee.io/46-new-episode Zum Podcast (extern)]''


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==