Friedrich August von Erdmannsdorff

Friedrich August von Erdmannsdorff (* 15. Mai 1771 auf Gut Strauch in Kursachsen ; † 26. Mai 1827 in Liegnitz) war Kriegs- und Domänenrat in Hamm.

Familie

Friedrich August von Erdmannsdorff war ein Sohn aus der Ehe des sächsischen Kammerherrns Carl Friedrich von Erdmannsdorff und der Erdmuthe Madalena von der Sahla. Am 30. August 1801 heiratete er in Hamm Luise von Rappard. [1]

Leben

Erdmannsdorf besuchte von 1784 bis April 1787 die Fürstenschule in Meißen, wechselte dann an die königlichen Pädagogien in Halle, wo er Ostern 1790 sein Abitur ablegte. Ab Oktober 1790 studierte er Jura in Wittenberg und machte dort nach zweieinhalb Jahren das juristisches Examen. Anschließend schwenkte er von der Jurisprudenz zur Kameralistik und machte entsprechende Studien an der Universität Jena. Nach Abschluss der Studien folgte ein Jahr praktische Tätigkeit auf einem sächsischen Justizamt. Durch Kontakte seiner Familie mit Minister von Heinitz konnte Erdmannsdorff nach Berlin wechseln. Dort war er seit 29.1.1795 als Assistent in der Expedition des westfälischen Provinzialdepartements eingesetzt. Am 20. Augsut 1796 legte er das Rigorosum ab, das ihn als geeignet zur Führung eines Ratsamtes qualifizierte. Zum 3. April 1797 wurde Erdmannsdorff zum Kammerassessor in Hamm befördert. Noch im Sommer desselben Jahres unternahm er mit Minister von Heinitz eine gemeinsame Reise durch Westfalen. Am 24.3.1799 erhielt er die Bestallung als Kammer- und Domänenrat in Hamm. 1809 wechselte er dann als Regierungspräsident nach Glogau. Das Präsidium zog er aber alsbald nach Liegnitz um. Von 1815 bis 1822 war er als Chef-Präsident in Kleve tätig, um von dort wieder nach Liegnitz zurück zu kehren.

Erdmannsdorff als Landtagskommissar

Erdmannsdorff übernahm in der Kriegs- und Domänenkammer zu Hamm den wichtigen Posten des Landtagskommissar für die Grafschaft Mark. Zusammen mit von Rappard, der für die klevischen Gebiete zuständig war, organisierte er zwei Landtage für Kleve-Mark. Diese Arbeit beschreibt Ditté wie folgt:[2]

Müller nahm die Aufgaben des märkischen Landtagskommissars nur bei der Ständeversammlung von 1798 wahr, da er im Frühjahr 1799 auf Vorschlag Steins zur Mindener Kammer versetzt wurde. Danach war zunächst der Kriegs- und Domänenrat von Ammon für den Posten des Landtagskommissarsin Aussicht genommen worden, der seit 1793 in der Kammer diente und als ein Mann mit Tatkraft, Geschicklichkeit und Gewandtheit beurteilt wurde, der seine Aufträge bisher gut erfüllt habe. Er kam jedoch nicht zum Zuge. Die Aufgabe wurde vielmehr dem erst vor kurzem zum Kriegs- und Domänenrat und Nachfolger im Departement Müllers ernannten Freiherrn von Erdmannsdorff übertragen. Erdmannsdorff, der vom Minister von Heinitz und dem Kammerpräsidenten vom Stein gefördert wurde, war 27 Jahre alt und zum Zeitpunkt seiner Ernennung sechs Jahre im königlichen Dienst, während Ammon auf 19 Dienstjahre zurückblicken konnte. Erdmansdorff war in Berlin wegen seines "fortdauernden, mit Aufmerksamkeit und guter Beurtheilung verbundenen Fleißes" positiv aufgefallen. 1800 nahm er seine Aufgabe aufgrund der Beauftragung durch die Kammer wahr. Nach dieser als provisorisch deklarierten Verwendung wurde er dann für 1801 durch das Generaldirektorium offiziell zum märkischen Landtagskommissar ernannt. Diese ehrenhafte Ernennung begründete das Generaldirektorium mit seinem Geschick bei den Verhandlungen mit den Ständen und der Tatsache, dass er das Vertrauen der Landstände und des Landes besitze. Somit machte die Behörde Kriterien deutlich, die ihr bei der Wahrnehmung dieser Funktion wichtig waren. Daneben aber betonte sie den verfassungsrelevanten Aspekt dieser Ernennung, der in der Erhaltung der ordnungsmäßigen und herkömmlichen Verbindung zwischen dem Kammerkollegium und den Landständen gesehen und als notwendig und nützlich bewertet wurde. Erdmannsdorff vertrat die königlichen Belange bei den märkischen Ständeversammlungen der Jahre 1800 bis einschließlich 1803 und bei den beiden ordentlichen kleve-märkischen Landtagen 1805 und 1806. Dort übte er seine Funktion gemeinsam mit dem Geheimen Kriegsrat von Rappard aus, dem als „Deputatus“ der Kammer in Wesel die Aufgabe des klevischen Landtagskommissars übertragen wurde.

Literatur

  • Rainer Ditté: Preußische Verwaltung in der Provinz. Entstehung, Personal, Aufgaben und Leistungen der Kriegs- und Domänenkammer in Hamm 1767 bis 1806. Münster 2010.
  • Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der Preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740-1806/15. o.O. 2009

Siehe auch

Anmerkungen

  1. vgl. 1801 (Trauregister)
  2. Rainer Ditté: Preußische Verwaltung in der Provinz. Entstehung, Personal, Aufgaben und Leistungen der Kriegs- und Domänenkammer in Hamm 1767 bis 1806. Münster 2010. S. 314-315