Urkunde 1590 April 27

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Anna von Daun (Dhauin), geb. Gräfin von Falckenstein, Fräulein zu Oberstein und Broich Bei Mülheim-Styrum.(Bruch), Pröpstin des freiweltlichen Stifts Essen und Hofschultin des Hofes Evenich, belehnt am 27. April 1590 den Othmar von Galen (zu Hohenover), Sohn des verstorbenen Gerhard von Galen (zu Ermelinghof), mit dem zum Stift gehörigen Hof, gelegen in Illingen (Illingkhaußen)), Kirchspiel Scheidingen (Schedingen). Er soll alljährlich die übliche Pacht, Zins und Bede an die Pröpstin des Stifts Essen entrichten und darf den Hof weder versetzen, verkaufen, verpfänden oder mit einer Hypothek belasten. Bleibt Othmar von Galen die fällige Rente schuldig, verliert er den Hof (d.h. seine Landwinnung). Im Todesfalle sollen die Erben des Othmar von Galen der Pröpstin des Stifts Essen eine Mark, wie zu Hamm üblich, zahlen. Die Erben sollen keinen Anspruch auf den Hof haben, der wieder an die amtierende Pröpstin zurückfällt. Der Hof kann als Lehen von den Erben neu erworben werden.

Zeugen: Arnold Bodelschwing, Rentmeister und Bürger zu Essen, und Herbort Quant, Diener der Pröpstin.

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. A 442 Haus Ermelinghof - Urkunden und Akten