Urkunde 1504 November 8

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Gerd von Galen zum Ermelinghof (Ermelinckhave) und seine Ehefrau Anna geloben am 8. November 1504, den Johann von der Recke zu Steinfurt (Stenvorde) für die Bürgschaft, die er zusammen mit Willem von Galen, dem Bruder des Ausstellers, geleistet hat, schadlos zu halten. Die Bürgschaft bezieht sich auf zwei Rentbriefe über eine Rente von 20 oberländischen rheinischen Gulden gegen ein Kapital von 400 Gulden an Hermann Roden und dessen Ehefrau Katharina. Die Rente ist jährlich am St. Martinstag fällig von zwei Gütern, genannt Suthoff und Brunsterhoff, gelegen im Kirchspiel Walstedde (-stede), Bauerschaft Ameke (Amych). Gerd setzt Johann all seinen Besitz zum Unterpfand, an dem sich Johann ohne Beibringung von Beweisen befriedigen kann, bis ihm sein Siegel ausgeliefert ist. Sollte Gerd in irgendeiner Weise säumig werden, so hat er innerhalb von acht Tagen nach Eintreffen einer Mahnung an ihn persönlich oder in seine Wohnung in Werne oder in Ahlen (Alen) mit zwei gerüsteten Pferden und einem Knecht in einer Herberge, die Johann ihm anweist, Einlager zu halten. Das Einlager ist so lange zu leisten, bis Johann befriedigt ist. Leistet Gerd das Einlager nicht, so kann Johann zwei Pferde oder mehr nach seinem Ermessen pfänden. 

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. A 442 Haus Ermelinghof - Urkunden und Akten