Urkunde 1592 Januar 20
Die Brüder Matthias von der Recke zu Neuenburg (Livland) und Dietrich von der Recke zu Uentrop einigen sich am 20. Januar 1592 über das väterliche Erbe.
Regest
Die Gebrüder Matthias und Dietherich von der Reck vergleichen sich über die von ihrem Vater Matthias von der Reck, erbgesessen zur Neuenburg, nach gelassenen elterlichen Güter in Livland - Haus und Gebiet Neuenburg - und Deutschland - Haus Untorpff mit Zubehör in der Grafschaft Marck, Amt und Gericht Ham, und im Stift Munster, Amt Walbeck und Gericht Alen - unter Vermittlung von Dietherich Knippinck zu Stockum und Dietherich von der Reck zu der Reck, fürstlich klevischen und märkischen Räten resp. Drosten zum Ham, Unna und Cahmen, sowie Dietherichs von der Reck zum Caldenhove des Älteren und anderer Verwandter, Nachbarn und Freunde.
1. Matthias erhält für sich und seine Frau Haus und Gebiet zur Neuenburg in Livland.
2. Dietherich erhält Haus Untorpff.
3. Von den Schwestern Sophie und Elysabeth von der Reck ist die eine bereits ausgesteuert. Da ihr zu den ihr vermachten 6000 Reichstalern auf ihre Forderung von Matthias weitere 400 Reichstaler versprochen wurden, ist die andere Schwester auch entsprechend zu bedenken.
4. Geht einer der beiden Brüder seiner Güter unverschuldet verlustig, so hat der andere ihm zu deren Wiedergewinnung zu verhelfen oder 20000 Reichstaler zu erstatten.
5. Die Geldrenten des Hauses Untropff werden gleichmässig geteilt; die Zinsen verbleiben aber bis Petri [wohl: cathedram = 22.2.] 1592 Dietherich allein.
6. Der von Matthias für verschiedene Reisen nach Livland beanspruchte Ausgleich wird gegen Forderungen Dietherichs wegen Schädigung am Hause Untorpff aufgerechnet.
7. Was die Brüder von den Aussteuergeldern der Schwester verbraucht haben, hat jeder anteilig wieder beizubringen; die Aussteuer ist alsdann von Matthias an Fabian von Rosenn in Livland gegen Erbverzichtserklärung auszuzahlen.
8. Für die von Matthias zunächst geforderten Einkünfte eines ganzen Jahres, die er dann auf die Hälfte reduziert hat, und für die von ihm seinem Bruder zurückerstattete, vom Vater ererbte Kette von drei Pfund Gold findet Dietherich ihn durch die Zahlung von 1200 Reichstalern ab.
9. Drost Dietherich von der Recke entlässt den nun mündigen Dietherich aus der Vormundschaft.
Dieser Vertrag wird zweifach ausgefertigt. Angekündigt werden Siegel und Unterschriften der beiden Brüder (nur: Matthias von der Recke zur Neuenburg) und der vorgenannten Schiedsfreunde (nur: Dietherich von der Reck zu der Reck) sowie das Siegel des Arnoldt Langescheide, Richter zum Hamme und Rheinerenn. [1]
Standort der Urkunde
Die Urkunde gehört zum Archiv Uentrop. Das Archiv Uentrop (ca. 450 Urkunden (1353-1805); 26 lfm. Akten (15.-20. Jhdt.) - Familien von der Recke, von Harmen bzw. von Horne; Güter der von der Recke in Livland; Hausbücher (17. Jhdt.), Kopialbuch; Archivinventare; Güter Uentrop, Haaren, Mundloh und Niederhaus; Jurisdiktion Uentrop; Kirchen-, Schul- und Armensachen zu Uentrop, Dolberg und Flierich; Höfe und Kotten in den Kirchspielen Beckum, Dolberg, Flierich, Herringen, Heessen, Hilbeck, Lünern, Pelkum und Uentrop; Zehnt zu Lanstrop; Ländereien, u. a. Ahlen; Hude; Jagd; Fischerei; Lippeschleuse; Brüche zu Uentrop; Mühle zu Uentrop; Tagelöhnerverzeichnisse; Finanzen.) liegt als Archivdepositum im Archivamt des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe in Münster.
Anmerkungen
- ↑ vgl. Findbuch des Archivs Uentrop, LWL-Archivamt in Münster