Urkunde 1470 März 21

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Eine Zeugenaussage über den Wechsel von Eigenhörigen des Hofes Stockum datiert ist auf den 21. März 1470.

Regest

Vor Gert Schillinck von Buxvorde, dem Richter des Fürsten Hinrich von Schwartzenberg, Bischofs zu Münster, bekennt im gehegten Gericht zu Werne Diderich St eynkule, ein "gehuldet" gesworn" Frone dieses Gerichts, daß er von wegen Gerds von Hovele einen Knecht, genannt Johan von Wesseln, in Werne "besath und bekummert" hätte mit dem Gericht seines Fürsten von Münster und ihm einen Gerichtstag gegen Gert von Hovele an diesem Gericht festgesetzt hätte. So habe Gert von Hovele durch seinen gewonnenen Vorsprecher ihm, dem Richter, sagen lassen, den Johan von Wesseln ins Gericht "to eysschen", er wolle ihn beschuldigen. Daraufhin habe er Johan ins Gericht "geeysschet". Derselbe sei gekommen und hätte sich "entsetten" lassen, einen Vorsprecher gewonnen und sich zur rechten Antwort "geboden". Gert von Hovele habe durch seinen Vorsprecher den Johan von Wesseln angesprochen ihm die Wahrheit zu sagen von dem Wechselbrief, worin Godeke von Wesseln, sein Vater, mit Hynrich Merschmans Bruder in den Hof zu Stockum gewechselt sei. Auf die Vorstellung Johans hin habe man einen weiteren Gerichtstag bestimmt und gelobt, wieder ins Gericht zu kommen. Der Gerichtstag sei beiden Parteien bis auf den heutigen Tag verlängert worden. So habe Gert von Hovele mit seinem Vorsprecher auf den heutigen Tag den genannten Johan mit Urteil und Recht abgewonnen und darauf gedrungen, daß er vor Gericht die Wahrheit von dem Wechselbrief sagen müsse. Darauf habe Johan vor dem Gericht bekannt undmit seinen "upgerichteden vleyschlyken vyngern rechtes gestavedes edes" zu den Heiligen geschworen, daß er nach dem Tode seines Vaters in dessen Kiste einen Brief gefunden habe, den die Würmer halb "dor gebeten" hatten. Daneben habe das Siegel gelegen. Der Brief habe zum Inhalt, daß sein Vater darin gewechselt worden sei in dem Gericht zu Stochem. Diesen Brief habe er seinem Vetter Bernd Blynthove zum Hamme gebracht. Derselbe habe ihm gesagt, daß der Ritter Goswyn Kettler, der Landdrost zum Hamme, im Beisein vieler guter Mannen ihn gefragt habe, ob er auch einen solchen Brief habe. Wegen dieser Frage habe er, Johan von Wesseln, den Wechselbrief von seinem Vetter Bernd wiedergeholt und ihn seinem Vetter Hinrik zur Aufbewahrung anvertraut. Dieser habe den Brief ins Feuer geworfen und ihn somit vernichtet. Das sei es, was er von dem Wechselbrief wisse. Als Zeugen die Standgenossen des Gerichts: Diderich Wulff von Fuchtel, Amtmann zu Werne, Hynrich von Hovele, Arnd von der Heyde, Lambert Dromeken, Johan Schemelman und Johan Schutte zu Wesselen.

Standort

Stadtarchiv Werne [1]

Anmerkungen

  1. Findbuch D.001.01. Urkunden Haus Stockum

Siehe auch