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Urkunde 1283 Oktober 7

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Version vom 25. März 2013, 18:23 Uhr von Berntzen (Diskussion | Beiträge)
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Am 7. Oktober 1283 wird ein Streit zwischen Gerhard von Quernen, Gograf zu Sendenhorst und Gerwin von Rinkerode beigelegt, wodurch die Gerichtszuständigkeit von Drensteinfurt geregelt wird.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

http://www.westfaelische-geschichte.de/que19860

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden

Siehe auch

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