Urkunde 1358: Unterschied zwischen den Versionen
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Herzelegia, Witwe des Ritters Gerardus de Wicde, und ihr Sohn Gerardus reversieren in einer Urkunde aus dem Jahr 1358 Dekan und Kapitel von St. Mariengraden zu Köln die Belehnung mit dem Zehnten zu Oystonne ([[Osttünnen]]) nach Erbrecht gegen einen Zins 3 Mark in Dortmunder Währung auf Lamberti (17. September) alljährlich und 3 Schilling für das Herbergsrecht. Auch verpflichten sie sich zur Zahlung von 3 Mark gewerf bei Mannfall. | Herzelegia, Witwe des Ritters Gerardus de Wicde, und ihr Sohn Gerardus reversieren in einer Urkunde aus dem Jahr [[1358]] Dekan und Kapitel von St. Mariengraden zu Köln die Belehnung mit dem Zehnten zu Oystonne ([[Osttünnen]]) nach Erbrecht gegen einen Zins 3 Mark in Dortmunder Währung auf Lamberti (17. September) alljährlich und 3 Schilling für das Herbergsrecht. Auch verpflichten sie sich zur Zahlung von 3 Mark gewerf bei Mannfall. | ||
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Das historische Archiv der Stadt Köln stellt unter diesem [https://historischesarchivkoeln.de/MetsViewer/?url=https%3A//historischesarchivkoeln.de/mets%3Fid=58DD4760-CFB8-485D-BD56-80C1C47E63B1_U106_Mikrofilm_20161125120349.xml Link] ein Digitalisat der Urkunde online zur Verfügung. | |||
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Aktuelle Version vom 15. Dezember 2025, 17:10 Uhr
Herzelegia, Witwe des Ritters Gerardus de Wicde, und ihr Sohn Gerardus reversieren in einer Urkunde aus dem Jahr 1358 Dekan und Kapitel von St. Mariengraden zu Köln die Belehnung mit dem Zehnten zu Oystonne (Osttünnen) nach Erbrecht gegen einen Zins 3 Mark in Dortmunder Währung auf Lamberti (17. September) alljährlich und 3 Schilling für das Herbergsrecht. Auch verpflichten sie sich zur Zahlung von 3 Mark gewerf bei Mannfall.
Wortlaut
Das historische Archiv der Stadt Köln stellt unter diesem Link ein Digitalisat der Urkunde online zur Verfügung.
Standort
Historisches Archiv der Stadt Köln [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Best. 251 (Mariengraden), U 1/106